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Seitenumfang zu dem Vorgang 17 P 2019 12481-00 in den archivierten Unterlagen des Landtags

Anfrage an: Landtag NRW

Seitenumfang zu dem Vorgang 17 P 2019 12481-00 in den archivierten Unterlagen des Landtags

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Oktober 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Seitenumfang zu dem Vorgang 17 P 2019 12481-00 in den archivierten Unterlagen des Landtags [#199052]
Datum
1. Oktober 2020 14:07
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seitenumfang zu dem Vorgang 17 P 2019 12481-00 in den archivierten Unterlagen des Landtags
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 199052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199052/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Sehr geehrte<Information-entfernt> gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 1. Oktober 2020. Hi…
Von
Landtag NRW
Betreff
Seitenumfang zu dem Vorgang 17 P 2019 12481-00 in den archivierten Unterlagen des Landtags [#199052]
Datum
1. Oktober 2020 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 1. Oktober 2020. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Hier<https://landtag.nrw.de/files/live/sites/landtag/files/WWW/I.B.3/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf> finden Sie Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> haben Sie vielen Dank für die Eingangsbestätigung zu der Anfrage, die na…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Seitenumfang zu dem Vorgang 17 P 2019 12481-00 in den archivierten Unterlagen des Landtags [#199052]
Datum
8. Oktober 2020 14:40
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> haben Sie vielen Dank für die Eingangsbestätigung zu der Anfrage, die nach dem Wortlaut des Gesetzes "unverzüglich" zu beantworten ist. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 199052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199052/

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Landtag NRW
Sehr geehrte<Information-entfernt> haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 1. Oktober 2020. Unter Beruf…
Von
Landtag NRW
Betreff
WG: Seitenumfang zu dem Vorgang 17 P 2019 12481-00 in den archivierten Unterlagen des Landtags [#199052]
Datum
28. Oktober 2020 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 1. Oktober 2020. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) bitten Sie um Auskunft zu der Frage, welchen Seitenumfang ein von Ihnen näher bezeichneter Vorgang habe. Die von Ihnen gewünschte Auskunft kann ich Ihnen leider nicht erteilen. Der Vorgang 17 P 2019 12481-00 bezieht sich auf ein Petitionsverfahren. Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen gilt für den Landtag nur für die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben (§ 2 Absatz 2 Satz 1 IFG NRW). Es gilt nicht für parlamentarische Angelegenheiten. Zu diesen parlamentarischen Angelegenheiten gehört auch die Arbeit des Petitionsausschusses. Folglich besteht auch kein Anspruch auf Auskunft zu den dem Verfahren zugrundeliegenden Akten. Ich bedaure, Ihnen keine günstige Mitteilung machen zu können. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte unter Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift mit. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.