Seitenzahl zum Aktenvorgang 26.00.11 (Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeitende des Ministeriums des Innern des Landes NRW wegen des Duldens (Unterlassen) von Antisemitismus
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seitenzahl zum Aktenvorgang 26.00.11* (*Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeitende des Ministeriums des Innern des Landes NRW wegen des Duldens (Unterlassen) von Antisemitismus, die laut Ihrer Darstellung 08.02.2019 sowie am 03.05.2019 erhoben worden und noch nicht abschließend bearbeitet worden seien: https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenzeichen-etc-zu-dienstaufsichtsbeschwerden-2018-2019-gegen-mitarbeitende-des-ministeriums-des-innern-des-landes-nrw-wegen-des-duldens-unterlassen-von-antisemitismus/)
falls möglich aufgeschlüsselt
1) für den Stichtag des 10.06.19 (Tag vor der hiesigen Informationsfreiheitsanfrage)
2) für den Stichtag Ihrer Antwort auf die u. g. Anfrage* vor 1 Woche und 4 Tagen, als Sie verbindlich erklärt haben, dass die Anfrage noch nicht abschließend bearbeitet worden seien
3) für den Stichtag Ihrer Antwort auf die hiesige Informationsfreiheitsanfrage
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum11. Juni 2019
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13. Juli 2019
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