Selbstanzeige wegen zu hoher Verbrauchswerte Porsche 911 von VW

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Bitte schicken Sie mir die erwähnte Selbstanzeige zu. Danke

"Porsche 911
VW erstattet Selbstanzeige wegen zu hoher Verbrauchswerte
Neuer Ärger für Volkswagen: Der Wolfsburger Autokonzern hat nach SPIEGEL-Informationen Selbstanzeige erstattet. Grund sind zu hohe CO2-Ausstöße beim Porsche 911." Quelle: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/volkswagen-erstattet-selbstanzeige-bei-epa-co2-ausstoss-beim-porsche-911-zu-hoch-a-1251034.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Januar 2019
  • Frist
    2. März 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte schicken S…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Selbstanzeige wegen zu hoher Verbrauchswerte Porsche 911 von VW [#54050]
Datum
31. Januar 2019 20:18
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte schicken Sie mir die erwähnte Selbstanzeige zu. Danke "Porsche 911 VW erstattet Selbstanzeige wegen zu hoher Verbrauchswerte Neuer Ärger für Volkswagen: Der Wolfsburger Autokonzern hat nach SPIEGEL-Informationen Selbstanzeige erstattet. Grund sind zu hohe CO2-Ausstöße beim Porsche 911." Quelle: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/volkswagen-erstattet-selbstanzeige-bei-epa-co2-ausstoss-beim-porsche-911-zu-hoch-a-1251034.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kraftfahrt-Bundesamt
Antwort Antwort
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
8. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB
Antwort

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Kraftfahrt-Bundesamt
Antwort
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
16. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
448,5 KB