Selbstschussapparate, Biberabfang- und Biberabschussgenehmigungen in Fischotterrevier

Sachverhalte:
a) 03/2021 Biberkastenfalle mit illegaler Fotofalle (WGS84: 47.73858, 12.13247 Bayernatlas)
b) 14/15.09.2021 zwei illegale Selbstschussapparate, nicht gekennzeichnet, öffentlich zugänglich und nicht befriedet: (WGS84: 47.73589, 12.13213 und 47.73457, 12.13278)
d) Tatverantwortlicher wurde ermittelt (Vergrämung streng geschützter Biber, Straftatbestand BNatschG)
e) Fischottergebiet, mit wenigen Exemplaren
f) Anfang 10/2021 Biber angefüttert, wieder illegale Fotofalle (WGS84: 47.73655, 12.13223)
g) Mitte 10/2021 Biberkastenfalle, 2 Wochen durchgehend scharf gestellt
h) Offensichtlich Abschussgenehmigung erteilt, trotz der o.g. illegalen Sachverhalte und der grob vorsätzlichen und billigend in Kauf genommen Verletzungen von Menschen und Tieren.
i) Vor ca. 3 Jahren verschwand eine große Biberfamilie dort spurlos, Verdacht auf illegale Nachstellung. Nach meinem Kenntnisstand waren damals keinerlei Biberabfänge genehmigt.

Fragen bitte detailliert beantworten, die Verweigerung auch in Teilen ist detailliert zu begründen. Es besteht berechtigtes Interesse.
1. Erteilte Abfanggenehmigungen (Lageplan, Gültigkeitsdatum, Falle bzw. Abschuss)?
2. Wann wurden diese beantragt und wann erteilt?
3. Für wie viele Biber?
4. Begründungen hierzu?
5. Geltend gemachte Schäden (Datum, Art und Schadenssumme)?
6. Anteil der Erstattung?
7. Ergriffene Präventionsmaßnahmen (Datum und Art)?
8. Warum gibt dort keine Gewässerrandstreifen?
9. Wie viele Biber wurden gefangen und getötet und geschossen (Datum, Uhrzeit)?
10. Alter und Geschlecht (chronologische Reihenfolge)?
11. Wo wurden diese Biber geschossen (Koordinaten, Plan)?
12. Wie wird sichergestellt, dass nicht völlig andere Biber getötet und gemeldet werden?
13. In welchem Umkreis zu der o.g. Biberkastenfalle dürfen Biber geschossen werden?
14. Wann wurden diese Tötungen gemeldet (Datum, Uhrzeit)?
15. Wie wurden diese Tötungen gemeldet und nachgewiesen (schriftlich, telefonisch, "Vertrauen", Körperteile, Bilder)?
16. Geschlecht noch Alter der Biber können um diese Jahreszeit ab Dämmerung schwimmend/sitzend unterschieden werden. Jungtiere, deren Zähne noch nicht stark genug verhungern im Winter, wenn diese ggf. alleine übrigbleiben würden.
a. Mit welchen Maßnahmen stellen Sie sicher, dass zuerst die Jungtiere erlegt werden?
b. Wie kontrollieren Sie das nicht ein Jungtier alleine dahinvegetieren muss?
17. Seit wann ist Ihnen das nachweisliche Fischottergebiet dort bekannt?
18. Populationsgröße und Fortpflanzungsgebiet?
19. Biber und Fischotter sind schwimmend nicht zu unterscheiden, auch die Kastenfallen differenzieren nicht.
a. Mit welcher Begründung wurde dort trotz der vorkommenden streng geschützten Fischotter dennoch eine Abfang- und Abschussgenehmigung für Biber erteilt?
b. Mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass diese nicht zu Schaden kommen bzw. getötet werden?
20. Bei o.g. Sachverhalt mit den Selbstschussapparaten wurde zweifelsfrei ein Straftatbestand nach §44 BNatschG erfüllt, (extrem leichtfertigen Umgang mit Selbstschussapparaten+Munition, keine Kennzeichnung, schwere Verletzungen wie z.B. Verbrennungen, Gehörverlust, Erblindung etc. grob vorsätzlich und billigend in Kauf genommen). Gemeingefährliches Verhalten, da diese Apparate nicht unterscheiden, wer oder was diese Stolperdrähte auslöst.
a. Welche rechtlichen Maßnahmen haben Sie diesbezüglich eingeleitet?
b. Welche Rechtsverstöße wurden dort begangen (Auflistung)?
c. Anhängige und eingestellte Verfahren (falls ja mit welchen Begründungen)?
d. Selbstjustiz, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dennoch wurden Abfanggenehmigungen für streng geschützte Biber in einem Fischottergebiet erteilt. Wie begründen Sie das?
21. Wann wurden Kontrollen durch Ermittlungsbehörden, Beamten oder ehrenamtliche Helfer der Staatsanwaltschaft dort jemals veranlasst?
22. Zu i)
a. Wurde damals eine Abfanggenehmigung erteilt (Begründung, Anzahl genehmigter Entnahmen)?
b. Falls nicht, welche Maßnahmen haben Sie diesbezüglich eingeleitet?
c. Welche Maßnahmen sind diesbezüglich anhängig bzw. wurden eingestellt (Begründung)?
23. Wann, wie werden die Kastenfallen kontrolliert (Fallenmelder, Präsenz, Uhrzeiten)?
24. Welche Präventionsmaßnahmen sind bzw. werden hier geplant?
25. Welche Maßnahmen wurden bezüglich der nicht gekennzeichneten rechtswidrig installierten Fotofallen ergriffen?
26. Wann wurden hier welche Populationen, Anzahl an Revieren/Familien/Bestände erfasst mit Angabe der Orte (Karten, Koordinaten)?
27. Welche Fälle von illegalen Nachstellungen (Fallen, Drahtschlingen, Abschuss, Vergiftungen etc.) und illegalen Eingriffen (Entfernung von Biberburgen, Dämmen etc.) wurden wo in besagtem Gebiet bekannt/gemeldet/festgestellt?
28. Wurden diese rechtlich verfolgt (Maßnahmen)?
29. Pressemeldung, Zeugenaufrufe zu den Selbstschussapparaten?

Für etwaige Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. November 2021
  • Frist
    31. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sachverhalte: …
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Selbstschussapparate, Biberabfang- und Biberabschussgenehmigungen in Fischotterrevier [#234005]
Datum
28. November 2021 13:31
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sachverhalte: a) 03/2021 Biberkastenfalle mit illegaler Fotofalle (WGS84: 47.73858, 12.13247 Bayernatlas) b) 14/15.09.2021 zwei illegale Selbstschussapparate, nicht gekennzeichnet, öffentlich zugänglich und nicht befriedet: (WGS84: 47.73589, 12.13213 und 47.73457, 12.13278) d) Tatverantwortlicher wurde ermittelt (Vergrämung streng geschützter Biber, Straftatbestand BNatschG) e) Fischottergebiet, mit wenigen Exemplaren f) Anfang 10/2021 Biber angefüttert, wieder illegale Fotofalle (WGS84: 47.73655, 12.13223) g) Mitte 10/2021 Biberkastenfalle, 2 Wochen durchgehend scharf gestellt h) Offensichtlich Abschussgenehmigung erteilt, trotz der o.g. illegalen Sachverhalte und der grob vorsätzlichen und billigend in Kauf genommen Verletzungen von Menschen und Tieren. i) Vor ca. 3 Jahren verschwand eine große Biberfamilie dort spurlos, Verdacht auf illegale Nachstellung. Nach meinem Kenntnisstand waren damals keinerlei Biberabfänge genehmigt. Fragen bitte detailliert beantworten, die Verweigerung auch in Teilen ist detailliert zu begründen. Es besteht berechtigtes Interesse. 1. Erteilte Abfanggenehmigungen (Lageplan, Gültigkeitsdatum, Falle bzw. Abschuss)? 2. Wann wurden diese beantragt und wann erteilt? 3. Für wie viele Biber? 4. Begründungen hierzu? 5. Geltend gemachte Schäden (Datum, Art und Schadenssumme)? 6. Anteil der Erstattung? 7. Ergriffene Präventionsmaßnahmen (Datum und Art)? 8. Warum gibt dort keine Gewässerrandstreifen? 9. Wie viele Biber wurden gefangen und getötet und geschossen (Datum, Uhrzeit)? 10. Alter und Geschlecht (chronologische Reihenfolge)? 11. Wo wurden diese Biber geschossen (Koordinaten, Plan)? 12. Wie wird sichergestellt, dass nicht völlig andere Biber getötet und gemeldet werden? 13. In welchem Umkreis zu der o.g. Biberkastenfalle dürfen Biber geschossen werden? 14. Wann wurden diese Tötungen gemeldet (Datum, Uhrzeit)? 15. Wie wurden diese Tötungen gemeldet und nachgewiesen (schriftlich, telefonisch, "Vertrauen", Körperteile, Bilder)? 16. Geschlecht noch Alter der Biber können um diese Jahreszeit ab Dämmerung schwimmend/sitzend unterschieden werden. Jungtiere, deren Zähne noch nicht stark genug verhungern im Winter, wenn diese ggf. alleine übrigbleiben würden. a. Mit welchen Maßnahmen stellen Sie sicher, dass zuerst die Jungtiere erlegt werden? b. Wie kontrollieren Sie das nicht ein Jungtier alleine dahinvegetieren muss? 17. Seit wann ist Ihnen das nachweisliche Fischottergebiet dort bekannt? 18. Populationsgröße und Fortpflanzungsgebiet? 19. Biber und Fischotter sind schwimmend nicht zu unterscheiden, auch die Kastenfallen differenzieren nicht. a. Mit welcher Begründung wurde dort trotz der vorkommenden streng geschützten Fischotter dennoch eine Abfang- und Abschussgenehmigung für Biber erteilt? b. Mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass diese nicht zu Schaden kommen bzw. getötet werden? 20. Bei o.g. Sachverhalt mit den Selbstschussapparaten wurde zweifelsfrei ein Straftatbestand nach §44 BNatschG erfüllt, (extrem leichtfertigen Umgang mit Selbstschussapparaten+Munition, keine Kennzeichnung, schwere Verletzungen wie z.B. Verbrennungen, Gehörverlust, Erblindung etc. grob vorsätzlich und billigend in Kauf genommen). Gemeingefährliches Verhalten, da diese Apparate nicht unterscheiden, wer oder was diese Stolperdrähte auslöst. a. Welche rechtlichen Maßnahmen haben Sie diesbezüglich eingeleitet? b. Welche Rechtsverstöße wurden dort begangen (Auflistung)? c. Anhängige und eingestellte Verfahren (falls ja mit welchen Begründungen)? d. Selbstjustiz, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dennoch wurden Abfanggenehmigungen für streng geschützte Biber in einem Fischottergebiet erteilt. Wie begründen Sie das? 21. Wann wurden Kontrollen durch Ermittlungsbehörden, Beamten oder ehrenamtliche Helfer der Staatsanwaltschaft dort jemals veranlasst? 22. Zu i) a. Wurde damals eine Abfanggenehmigung erteilt (Begründung, Anzahl genehmigter Entnahmen)? b. Falls nicht, welche Maßnahmen haben Sie diesbezüglich eingeleitet? c. Welche Maßnahmen sind diesbezüglich anhängig bzw. wurden eingestellt (Begründung)? 23. Wann, wie werden die Kastenfallen kontrolliert (Fallenmelder, Präsenz, Uhrzeiten)? 24. Welche Präventionsmaßnahmen sind bzw. werden hier geplant? 25. Welche Maßnahmen wurden bezüglich der nicht gekennzeichneten rechtswidrig installierten Fotofallen ergriffen? 26. Wann wurden hier welche Populationen, Anzahl an Revieren/Familien/Bestände erfasst mit Angabe der Orte (Karten, Koordinaten)? 27. Welche Fälle von illegalen Nachstellungen (Fallen, Drahtschlingen, Abschuss, Vergiftungen etc.) und illegalen Eingriffen (Entfernung von Biberburgen, Dämmen etc.) wurden wo in besagtem Gebiet bekannt/gemeldet/festgestellt? 28. Wurden diese rechtlich verfolgt (Maßnahmen)? 29. Pressemeldung, Zeugenaufrufe zu den Selbstschussapparaten? Für etwaige Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234005/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Selbstschussapparate, Biberabfang- und Biberab…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Selbstschussapparate, Biberabfang- und Biberabschussgenehmigungen in Fischotterrevier [#234005]
Datum
31. Dezember 2021 15:16
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Selbstschussapparate, Biberabfang- und Biberabschussgenehmigungen in Fischotterrevier“ vom 28.11.2021 (#234005) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234005/
Bayerische Staatskanzlei
Ihre Anfrage vom 28.11.2021 - AnfrageNr. 234005 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.11.2021…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.11.2021 - AnfrageNr. 234005
Datum
1. Februar 2022 09:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.11.2021, die von der Bayerischen Staatskanzlei an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zur weiteren Bearbeitung übermittelt wurde. Da Ihre Anfrage ausschließlich von der für das Bibermanagement zuständigen unteren Naturschutzbehörde (uNB) am Landratsamt Rosenheim beantwortet werden kann, soll Ihre Anfrage zur weiteren Bearbeitung an diese abgegeben werden. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage durch die uNB ist jedoch nur möglich, wenn der Behörde auch Ihre persönlichen Daten vorliegen. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten jedoch ausdrücklich widersprochen haben, bitten wir Sie hiermit um Zustimmung zur Weiterleitung Ihrer für die Beantwortung der Anfrage erforderlichen Daten an die hierfür zuständige uNB am Landratsamt Rosenheim. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 28.11.2021 - AnfrageNr. 234005 [#234005] Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwor…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.11.2021 - AnfrageNr. 234005 [#234005]
Datum
5. Februar 2022 15:24
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort, bitte leiten Sie meine ursprüngliche Anfrage vom 28.11.2021 mit meinen persönlichen Daten zur Beantwortung an die laut Ihrem Ermessen zuständige uNB des LRA Rosenheim weiter. Mittlerweile ist die gesetzlich vorgeschriebene Beantwortungsfrist um sage und schreibe 37 Tage überzogen worden, ohne auch nur eine einzige Frage beantwortet bekommen zu haben. Auch erhielt ich zwischenzeitlich keinerlei Sachstand trotz meiner diesbezüglichen Anmahnung. Ich möchte Sie daher bitten mir zu erklären, was eigentlich in den 65 Tagen (!) seit meiner o.g. Anfrage nach dem BayUIG in der Angelegenheit unternommen wurde? Es lässt ehrlich gesagt tief blicken, wenn zuständige Aufsichtsbehörden, obwohl streng geschützte Tierarten im Rahmen von Selbstjustiz nachweislich betroffen sind/waren offensichtlich bislang nicht tätig wurden, sondern mir als Antragsteller nach 65 Tagen lediglich mitgeteilt wird, dass meine Informationsanfrage an die uNB des LRA Rosenheim zur Beantwortung abgeben werden soll. Ein Sachverhalt der als bisher einzige "Antwort" durchaus stark zu wünschen übriglässt. Es wäre wünschenswert, wenn derartige Sachverhalte auch mit der notwendigen und gebotenen Sorgfalt und Ernsthaftigkeit zeitnah bearbeiten würden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234005/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bayerische Staatskanzlei
AW: Ihre Anfrage vom 28.11.2021 - AnfrageNr. 234005 [#234005] Sehr Antragsteller/in für Ihre Zustimmung zur Weite…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.11.2021 - AnfrageNr. 234005 [#234005]
Datum
14. Februar 2022 08:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in für Ihre Zustimmung zur Weitergabe Ihrer Daten an die für das Bibermanagement zuständige untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Rosenheim danken wir Ihnen. Wir bitten um Entschuldigung, dass Ihre Anfrage nicht in der im Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG) vorgegebenen Bearbeitungsfrist von einem Monat beantwortet werden konnte. Ihre Anfrage wurde an das Landratsamt Rosenheim zur Bearbeitung weitergeleitet. Das Landratsamt wird Ihnen die Antworten auf Ihre Fragen entsprechend übermitteln. Bei weiteren Fragen bzw. künftigen Anfragen rund um den Biber bzw. das Bibermanagement können Sie sich direkt an die hierfür zuständige untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Rosenheim wenden. Mit freundlichen Grüßen