Sendeantenne in Kemtau/Eibenberg

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Kann die Sendeantenne mit der Standortsbescheinigungs-Nr.: 941474 die Orte Kemtau und Eibenberg mit einer LTE-Datenverbindung (4G) versorgen, wenn das Datum der Erteilung der 21.8.2009 ist? Die Versteigerung der 4G Frequenzen wurde erst 2010 abgeschlossen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. August 2019
  • Frist
    25. September 2019
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Thomas Nittel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kann die Se…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Thomas Nittel
Betreff
Sendeantenne in Kemtau/Eibenberg [#164762]
Datum
23. August 2019 18:04
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kann die Sendeantenne mit der Standortsbescheinigungs-Nr.: 941474 die Orte Kemtau und Eibenberg mit einer LTE-Datenverbindung (4G) versorgen, wenn das Datum der Erteilung der 21.8.2009 ist? Die Versteigerung der 4G Frequenzen wurde erst 2010 abgeschlossen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Nittel

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Nittel, die Standortbescheinigung 941474 vom 21.8.2009 wurde nur für GSM 900 erteilt. Mit fre…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Sendeantenne in Kemtau/Eibenberg [#164762]
Datum
26. August 2019 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Nittel, die Standortbescheinigung 941474 vom 21.8.2009 wurde nur für GSM 900 erteilt. Mit freundlichen Grüßen