Sendemast in der Brachtstraße

in Kalenderwoche 3 wurde in Düsseldorf Bilk auf einem Dach der Gebäude Brachtstraße 3,5,7,9 ein Funkmast oder ein ähnliches Bauwerk installiert. Dieser ist leider bei der Bundesnetzagentur nicht verzeichnet.

Ich bitte daher Sie, als Bauaufsichtsamt, mir die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die folgende Auskünfte beinhalten:
- Zweck des Mastens
- Typ- bzw. Modellbezeichnung des Mastens
- Betreiber des Mastens

Des Weiteren bitte ich um die Dokumente des Genehmigungsprozesses und um die Benennung der Rechtsgrundlage, die der Genehmigung zu Grunde liegt.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bauaufsichtsamt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sendemast in der Brachtstraße [#45008]
Datum
17. Januar 2019 12:37
An
Bauaufsichtsamt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in Kalenderwoche 3 wurde in Düsseldorf Bilk auf einem Dach der Gebäude Brachtstraße 3,5,7,9 ein Funkmast oder ein ähnliches Bauwerk installiert. Dieser ist leider bei der Bundesnetzagentur nicht verzeichnet. Ich bitte daher Sie, als Bauaufsichtsamt, mir die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die folgende Auskünfte beinhalten: - Zweck des Mastens - Typ- bzw. Modellbezeichnung des Mastens - Betreiber des Mastens Des Weiteren bitte ich um die Dokumente des Genehmigungsprozesses und um die Benennung der Rechtsgrundlage, die der Genehmigung zu Grunde liegt. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bauaufsichtsamt Düsseldorf
Mobilfunkmast Brachtstraße 3-9 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail vom 17.01.2019 mit der Bitte um Auskunft zu…
Von
Bauaufsichtsamt Düsseldorf
Betreff
Mobilfunkmast Brachtstraße 3-9
Datum
21. Januar 2019 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail vom 17.01.2019 mit der Bitte um Auskunft zum Mobilfunkmast auf dem Gebäude Brachtstr. 3 habe ich erhalten. Die Deutsche Funkturm GmbH hat eine Ausnahme für die Errichtung einer Mobilfunkstation auf dem Gebäude Brachtstr. 3 beantragt. Der Mast ist aufgrund seiner Höhe gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 9a und Nr.18 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2000) genehmigungsfrei. Die erforderliche Ausnahme nach § 14 Abs. 2 Baunutzungsverordnung habe ich mit Bescheid Nr. 12-AW-0056/18 vom 26.07.2018 erteilt, da mir die erforderliche Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur zum Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern vorliegt. Standortbezeichnung Düsseldorf 2550 (1532058) Brachtstraße 3 Mit freundlichen Grüßen