Seniorenresidenz Auetalblick - Heimaufsichtsbericht

den aktuellsten Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Seniorenresidenz Auetalblick“ unter dieser Adresse:

Godenbergredder 28
23714 Bad Malente

in anonymisierter Form (falls personenbezogene Daten enthalten sein sollten).

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. August 2017
  • Frist
    29. September 2017
  • Kosten dieser Information:
    130,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den aktuel…
An Landrat des Kreises Ostholstein Fachdienst Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Seniorenresidenz Auetalblick - Heimaufsichtsbericht [#24492]
Datum
30. August 2017 17:42
An
Landrat des Kreises Ostholstein Fachdienst Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den aktuellsten Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Seniorenresidenz Auetalblick“ unter dieser Adresse: Godenbergredder 28 23714 Bad Malente in anonymisierter Form (falls personenbezogene Daten enthalten sein sollten).
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landrat des Kreises Ostholstein Fachdienst Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie beantragten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (I…
Von
Landrat des Kreises Ostholstein Fachdienst Gesundheit
Betreff
Re: Fw: Seniorenresidenz Auetalblick - Heimaufsichtsbericht [#24492]
Datum
27. September 2017 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie beantragten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) und Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) die Zusendung des aktuellsten Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim "Seniorenresidenz Auetalblick" in Malente. Verbraucherinformationen i.S.d. § 2 Abs. 1 VIG sind in diesem Fall nicht betroffen, so dass lediglich der Antrag nach dem IZG zu bewerten ist. Die diesjährige Heimprüfung hat bereits am 30.03.2017 stattgefunden. Die in dem dazugehörigen Bericht aufgeführten Mängel wurden bereits abgearbeitet bzw. werden aktuell bearbeitet. Bevor ich Ihnen den Heimprüfungsbericht zur Verfügung stellen kann, müsste ich zunächst den Einrichtungsbetreiber gemäß § 10 Satz 3 IZG-SH anhören, ob er einer Weitergabe des Prüfberichts zustimmt oder ob er Gründe geltend macht, die einer Weitergabe entgegenstehen. Dieses könnte u.a. der Fall sein, wenn Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden (§10 S.1 IZG-SH). Betriebs oder Geschäftsgeheimnisse sind ggf. dann zu schützen, wenn eine Beziehung der Information zum Unternehmen besteht, die Information nicht offenkundig ist die Information nach dem Willen des Betreibers geheim gehalten werden soll und ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse des Einrichtungsbetreibers besteht. Ein Geheimhaltungsinteresse liegt immer dann vor, wenn das Bekanntwerden der Information geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern oder wenn sie geeignet ist, dem Betrieb wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Ob diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall erfüllt sind, vermag ich derzeit nicht zu beurteilen. Dazu muss, wie oben bereits erwähnt, zunächst der Betreiber angehört werden. Dies wäre in diesem Verfahren der nächste Schritt. Anschließend muss hier eine Interessenabwägung vorgenommen werden, ob das Geheimhaltungsinteresse des Betreibers oder das öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe der beantragten Informationen überwiegt. Gemäß § 1 Landesverordnung über Verwaltungsgebühren werden Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen erhoben. Der Verwaltungsaufwand für die Einholung der Stellungnahme, deren Auswertung, die Abwägung der verschiedenen Interessen und ggf. das Herausfiltern bzw. Schwärzen aller persönlichen Daten aus dem Prüfbericht wird von mir auf mindestens 2 Stunden geschätzt. Der Stundensatz eines Beamten des gehobenen Dienstes (Besoldungsgruppe A11) beträgt 64,34 €, so dass für Sie Kosten in Höhe von ca. 130,- € entstehen würden. Teilen Sie mir bitte bis zum 04.10.2017 mit, ob das Verfahren in Anbetracht der entstehenden Kosten und des aktuell nur noch bedingt aussagekräftigen Heimprüfungsberichts von März 2017 von hier weiter betrieben werden soll. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe den Antrag hiermit wegen der Kosten zurück, werde die Gebührenbemessung …
An Landrat des Kreises Ostholstein Fachdienst Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Fw: Seniorenresidenz Auetalblick - Heimaufsichtsbericht [#24492]
Datum
29. September 2017 23:45
An
Landrat des Kreises Ostholstein Fachdienst Gesundheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe den Antrag hiermit wegen der Kosten zurück, werde die Gebührenbemessung und die Bedingungen der Auskunfterteilung allerdings rechtlich prüfen lassen, da diese Aussagen wortwörtlich auch an andere Antragssteller geschickt wurden, womit keine Einzelfalletscheidung vorliegt. Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass die Kosten die Antragssteller von einer Fortsetzung des Verfahrens abhalten sollen, was grob rechtswidirg wäre. Sobald ich die Sachlage habe prüfen lassen, werde ich den Antrag ggf. erneut einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>