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Senkung der Zulässigen Lautstärkeemisionen bei Neufahrzeugen

Anfrage an: Umweltbundesamt

Der Verkehr auf den Straßen nimmt immer weiter zu. Ich habe den Eindruck das Hersteller von vor allem PKW und Motorrädern sich einen Wettbewerb liefern wer das lauteste Gefährt auf die Räder stellt.

Gibt es Pläne die Lärmpegel von Fahrzeugen jeglicher Art Gesetzlich neu Festzulegen und abzusenken?

Wie wir ja alle wissen. Lärm macht auf Dauer Krank.
Was wird getan um die Bevölkerung besser zu schützen?

Wie weit müsste man die Lärmpegel absenken, um eine Deutliche Verbesserung der Lebensqualität auch für diejenigen zu erreichen, die an vielbefahrenen Straßen und Verkehrswegen zu Wohnen.

Ich wohne Angrenzend an ein Naturschutzgebiet das von einer Straße gesäumt wird.
Welche Auswirkung hat Straßenlärm auf Brütende Vogelpaare?
Insbesondere auf Bodenbrüter auf weiten Wiesenflächen, die nicht von Blattwerk der Bäume geschützt sind?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2019
  • Frist
    22. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Verkehr auf den…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Senkung der Zulässigen Lautstärkeemisionen bei Neufahrzeugen [#143667]
Datum
19. Mai 2019 01:22
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Verkehr auf den Straßen nimmt immer weiter zu. Ich habe den Eindruck das Hersteller von vor allem PKW und Motorrädern sich einen Wettbewerb liefern wer das lauteste Gefährt auf die Räder stellt. Gibt es Pläne die Lärmpegel von Fahrzeugen jeglicher Art Gesetzlich neu Festzulegen und abzusenken? Wie wir ja alle wissen. Lärm macht auf Dauer Krank. Was wird getan um die Bevölkerung besser zu schützen? Wie weit müsste man die Lärmpegel absenken, um eine Deutliche Verbesserung der Lebensqualität auch für diejenigen zu erreichen, die an vielbefahrenen Straßen und Verkehrswegen zu Wohnen. Ich wohne Angrenzend an ein Naturschutzgebiet das von einer Straße gesäumt wird. Welche Auswirkung hat Straßenlärm auf Brütende Vogelpaare? Insbesondere auf Bodenbrüter auf weiten Wiesenflächen, die nicht von Blattwerk der Bäume geschützt sind?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zur "Se…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Senkung der Zulässigen Lautstärkeemisionen bei Neufahrzeugen [#143667]
Datum
21. Mai 2019 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zur "Senkung zulässiger Lautstärkeemissionen bei Neufahrzeugen", der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Straßenverkehrslärm. Sie fragen nach Plänen …
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Senkung der Zulässigen Lautstärkeemisionen bei Neufahrzeugen [#143667]
Datum
23. Mai 2019 12:57
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Straßenverkehrslärm. Sie fragen nach Plänen (der Bundesregierung), die Geräuschvorschriften für Kfz zu überarbeiten und die Grenzwerte zu senken. Die Geräuschvorschriften für neue Kfz-Typen sind international einheitlich geregelt, und zwar auf europäischer Ebene für Pkw und Lkw durch die Verordnung 540/2014/EU und für Motorräder durch die Verordnung 168/2013/EU. Beide Verordnungen sind vergleichsweise jung und damit aktuell, eine grundsätzliche Novelle der Verordnungen ist derzeit unseres Wissens nach nicht geplant. Die Verordnung 540/2014/EU enthält ein mehrphasiges Grenzwertmodell, dessen erste Phase im Jahr 2020 "automatisch" durch Phase II mit strengeren Grenzwerten abgelöst werden wird. Auch wenn keine grundsätzliche Novelle der Vorschiften in Planung ist, werden Details der Vorschriften kontinuierlich überarbeitet. So wird aktuell bei der UNECE eine Verschärfung der "zusätzlichen Geräuschanforderungen", genannt ASEP, diskutiert und vorbereitet. Genauere Informationen hierzu liegen uns nicht vor, da die Federführung im Ressort des Verkehrsministeriums liegt. Außerdem fragen Sie, was getan wird, um die Bevölkerung besser vor Lärm zu schützen. Auf Bundesebene reicht das breite Spektrum an Maßnahmen und Instrumenten von den o.g. Grenzwerten für Kfz über die Lärmsanierung bis zur Entwicklung leiser Straßenbeläge. Einen guten Überblick finden Sie z.B. im Internetauftritt des Umweltbundesamtes unter https://www.umweltbundesamt.de/themen... Zu Ihrer Fragen zur Auswirkung von Straßenverkehrslärm auf brütende Vögel liegen uns leider keinerlei Informationen vor, da Naturschutzaspekte in den Zuständigkeitsbereich unserer Schwesterbehörde, des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), gehören. Erlauben Sie mir abschließend noch den Hinweis, dass wir als Umweltbundesamt Bürgerinnen und Bürger zu Fragen in unserem Zuständigkeitsbereich immer gerne informieren. Sie können sich dazu in Zukunft direkt über unser Web-Portal (https://www.umweltbundesamt.de/servic...) oder per mail an <<E-Mail-Adresse>> an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen