Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten

1) Akten, die nachvolliehbar machen, welche Maßnahmen Ihre Behörde realisiert hat, um die Öffentlichkeit über die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu sensibilisieren
2) Akten, die nachvolliehbar machen, ob Ihre Behörde einen Handlungsbedarf sieht, um die Öffentlichkeit über die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in der besonderen Ausnahmesituation im Zuge de Corona-Krise zu sensibilisieren
3) Akten, die belegen, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wegen knappen personellen Kapazitäten in seiner Behörde bestimmte ihm übertragene Aufgaben nicht wahrnehmen kann
4) Akten, die belegen, dass in Ihrem Hause analysiert wurde, ob im Zusammenhang mit der Corona-Krise vorhandene personelle Kapazitäten ausreichend sind und diesbezüglich ein Handlungsbedarf besteht

= zum Hintergrund =

Ihrer Website bfdi.bund.de [1] habe ich entnommen
"Die Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sind in Artikel 57 DSGVO und in § 14 BDSG ausführlich festgehalten. Die wichtigsten Aufgaben sind:
[...]
- Überwachung und Durchsetzung der DSGVO und des BDSG und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz

- Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten"

Ihrer Antwort auf meine Informationsfreiheitsanfrage #183143 "Schutz der Privatsphäre im Zuge der Corona-Pandemie" vom 23.03.2020 habe ich entnommen, dass bedingt knappe personelle Kapazitäten der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit keine eigene Projekte initiiert.

[1] Aufgaben und Befugnisse - https://www.bfdi.bund.de/DE/BfDI/Artikel_BFDI/AufgabenBFDI.html

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
  • 0 Follower:innen
Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Akten, d…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten [#183413]
Datum
26. März 2020 06:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Akten, die nachvolliehbar machen, welche Maßnahmen Ihre Behörde realisiert hat, um die Öffentlichkeit über die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu sensibilisieren 2) Akten, die nachvolliehbar machen, ob Ihre Behörde einen Handlungsbedarf sieht, um die Öffentlichkeit über die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in der besonderen Ausnahmesituation im Zuge de Corona-Krise zu sensibilisieren 3) Akten, die belegen, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wegen knappen personellen Kapazitäten in seiner Behörde bestimmte ihm übertragene Aufgaben nicht wahrnehmen kann 4) Akten, die belegen, dass in Ihrem Hause analysiert wurde, ob im Zusammenhang mit der Corona-Krise vorhandene personelle Kapazitäten ausreichend sind und diesbezüglich ein Handlungsbedarf besteht = zum Hintergrund = Ihrer Website bfdi.bund.de [1] habe ich entnommen "Die Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sind in Artikel 57 DSGVO und in § 14 BDSG ausführlich festgehalten. Die wichtigsten Aufgaben sind: [...] - Überwachung und Durchsetzung der DSGVO und des BDSG und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz - Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten" Ihrer Antwort auf meine Informationsfreiheitsanfrage #183143 "Schutz der Privatsphäre im Zuge der Corona-Pandemie" vom 23.03.2020 habe ich entnommen, dass bedingt knappe personelle Kapazitäten der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit keine eigene Projekte initiiert. [1] Aufgaben und Befugnisse - https://www.bfdi.bund.de/DE/BfDI/Artikel_BFDI/AufgabenBFDI.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 183413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183413 Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit # 25-780/003 II#0428 Der…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit # 25-780/003 II#0428
Datum
30. März 2020 15:28
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
447,4 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-780/003 II#0428 Sehr geehrter Herr Wall, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesbeauftragten fü…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) # 25-780/003 II#0428
Datum
20. April 2020 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
819,8 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt]

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Gustav Wall
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesbeauftragte…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) # 25-780/003 II#0428 [#183413]
Datum
21. April 2020 05:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre ausführliche Antwort. Die Anfrage #183413 betrachte ich hiermit als beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 183413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183413