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Separate Aufstellung der Mietsenkungsverfahren des Jobcenter Anhalt-Bitterfeld (Sachsen-Anhalt) für die Jahre 2005 bis 2014

Bitte senden Sie mir die Anzahl der Mietsenkungsverfahren in separater Form für die Jahre 2005 bis 2014 zu.
Und wie hoch ist die Anzahl der betroffenen Bedarfsgemeinschaften, die ihre Miete Anteilig aus ihrem Existenzminimum mitfinanzieren?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. April 2015
  • Frist
    16. Mai 2015
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: B…
An Jobcenter Anhalt-Bitterfeld Details
Von
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Betreff
Separate Aufstellung der Mietsenkungsverfahren des Jobcenter Anhalt-Bitterfeld (Sachsen-Anhalt) für die Jahre 2005 bis 2014 [#9371]
Datum
14. April 2015 18:04
An
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die Anzahl der Mietsenkungsverfahren in separater Form für die Jahre 2005 bis 2014 zu. Und wie hoch ist die Anzahl der betroffenen Bedarfsgemeinschaften, die ihre Miete Anteilig aus ihrem Existenzminimum mitfinanzieren?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IZG LSA/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Sehr geehrteAntragsteller/in dem Jobcenter KomBA-ABI ist aufgefallen, dass die Anfrage "Separate Aufstellung…
Von
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Betreff
Separate Aufstellung der Mietsenkungsverfahren des Jobcenter Anhalt-Bitterfeld (Sachsen-Anhalt) für die Jahre 2005 bis 2014 [#9371]
Datum
13. Oktober 2020 14:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in dem Jobcenter KomBA-ABI ist aufgefallen, dass die Anfrage "Separate Aufstellung der Mietsenkungsverfahren des Jobcenter Anhalt-Bitterfeld (Sachsen-Anhalt) für die Jahre 2005 bis 2014 [#9371]" als "Antwort verspätet" gekennzeichnet ist. Gern möchte ich die Antwort nachholen und ihnen das Ergebnis der Prüfung übermitteln: Die von Ihnen gewünschten Angaben zu "Mietsenkungsverfahren" können nicht erteilt werden. Das Jobcenter KomBA-ABI verfügt über keinerlei statistischen Erhebungen zu Mietsenkungsverfahren für den Zeitraum 2005 bis 2014. Leider können wir auch keine Daten über die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mitteilen, welche ihre Miete anteilig aus der Existenzsicherung mitfinanzieren. Auch hierzu werden keine statistischen Daten erhoben. Ich betrachte die Anfrage als erledigt und verbleibe Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Separate Aufstellung der Mietsenkungsverfahren d…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Separate Aufstellung der Mietsenkungsverfahren des Jobcenter Anhalt-Bitterfeld (Sachsen-Anhalt) für die Jahre 2005 bis 2014 [#9371]
Datum
10. Januar 2021 19:32
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Separate Aufstellung der Mietsenkungsverfahren des Jobcenter Anhalt-Bitterfeld (Sachsen-Anhalt) für die Jahre 2005 bis 2014“ vom 14.04.2015 (#9371) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2067 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/9371/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.