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serologischer Nachweis von Borrelien

Sehr geehrtes Gesundheitsministerium,
in meinem Umkreis gibt es immer mehr Menschen die sich mit der Lyme-Borreliose infizieren. Wie kann es da sein, das es nicht 100 % möglich ist eine Infektion im Blut nachzuweisen? Warum gibt es hierfür keine zuverlässigen Bluttests? Hintergrund sind die Vielzahl von Falschdiagnosen die die Borreliosepatienten bekommen.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    26. November 2011
  • Frist
    28. Dezember 2011
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
serologischer Nachweis von Borrelien
Datum
26. November 2011 10:47
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Sehr geehrtes Gesundheitsministerium, in meinem Umkreis gibt es immer mehr Menschen die sich mit der Lyme-Borreliose infizieren. Wie kann es da sein, das es nicht 100 % möglich ist eine Infektion im Blut nachzuweisen? Warum gibt es hierfür keine zuverlässigen Bluttests? Hintergrund sind die Vielzahl von Falschdiagnosen die die Borreliosepatienten bekommen.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in besten Dank für Ihre mail und Ihr Interesse am serologischen Nachweis von Borrelien. …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: NRZ Borrelien; Einzeleinsenderin Anonymer Nutzer zum Thema "serologischer Nachweis von Borrelien"
Datum
30. Dezember 2011 17:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in besten Dank für Ihre mail und Ihr Interesse am serologischen Nachweis von Borrelien. Sie kritisieren in der Diagnostik der Lyme-Borreliose "... das es nicht 100 % möglich ist eine Infektion im Blut nachzuweisen?". Sie sprechen hier ein grundsätzliches Problem von serologischen Testen - also dem Nachweis von erregerspezifischen Antikörpern - an. Mir ist kein Test bekannt welcher eine 100%ige Sensitivität, d.h. richtig positiv bei vorliegender Erkrankung, aufweisen würde. Das trifft auch für die Diagnostik von z.B. der verschiedenen viralen Hepatitisformen, bakteriellen Infektionen wie Bartonellose oder Chlamydieninfektionen oder auch parasitärer Erkrankungen wir der Toxoplasmose oder Leishmaniose zu. Deshalb ist in der Diagnostik von Infektionserkrankungen immer die Zusammenschau aus wegweisenden klinischen Befunden, anamnestischen Daten und Laborergebnissen bzw. bildgebenden Verfahren entscheidend. Für die serologische Diagnostik der Lyme-Borreliose ist festzuhalten, dass - wie auch bei anderen Infektionserkrankungen - insbesondere bei frühen, erst kurze Zeit dauernden Manifestationen mit serologisch-diagnostischen Lücken zu rechnen ist. Bei chronischen Erkrankungsformen sind dagegen nahezu immer IgG-Antikörper gegen Borrelia burgdorferi nachweisbar. Derzeitige Entwicklungen - z.B. Multiplex Teste die die Vorteile des ELISAs (Quantifizierung) mit den Vorteilen des Immunoblots (Einzelantigen-Reaktivität) kombinieren - lassen für die nahe Zukunft weitere Verbesserungen im Bereich der serologischen Diagnostik der Lyme-Borreliose erwarten. Mit freundlichen Grüßen, Volker Fingerle Dr. med. Volker Fingerle Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie Nationales Referenzzentrum für Borrelien Konsiliarlabor für Ehrlichien Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Dienststelle Oberschleißheim Veterinärstr. 2 85764 Oberschleißheim Achtung! Neue Nummern!!! Tel: 09131/68085870 Fax: 09131/68085865 <<E-Mailadresse>> www.lgl.bayern.de

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Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "serologischer Nachweis von Borrelien&quo…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: AW: NRZ Borrelien; Einzeleinsenderin Anonymer Nutzer zum Thema "serologischer Nachweis von Borrelien"
Datum
5. Februar 2012 10:07
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "serologischer Nachweis von Borrelien" vom 26.11.2011 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Monat, 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.