Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo.
Es geht um die Uckermarkt und der Schweinepestseuchenzaun im Wasser wo Wildtiere verenden und die Bürger das so gar nicht toll finden.
Es wird nun hin und her geschrieben wie dieses Problem zu lösen ist und der Landkreis hat mir geantwortet dass sie lediglich im Auftrag handeln.
Also braucht man dort ja auch nicht weiter drum bitten dass diese das beenden.
Soweit wie ich das verstanden habe, kann der Landkreis Uckermark da gar nix machen, da der Auftrag dafür vom Bund und der EU kommt.
Stimmt das?
Wenn ja, wen schreibe ich beim BUND am Besten an und wen bei der EU?
Wer hat Befugnisse? Bzw. trägt die Verantwortung dafür? Wer plant Seuchenschutzzaunaufträge? Gibt es dazu einen Gesetzestext oder so? Handlungsanweisung an Landkreise?
Muss ein Landkreis in so einem Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorweisen was nicht stattgefunden hat, oder ist das unrelevant bei Seuchen?
Danke
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 238852
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