SEV - Warnemünde <-> Warnemünde Werft - Oktober 2019 bis Mai 2020
Antrag nach dem IFG M-V
Sehr geehrte Damen und Herren,
von Oktober 2019 bis Mai 2020 erfolgt der Umbau des Bahnhofs Warnemünde.
Hierzu wird die Eisenbahnstrecke zwischen den Bahnhöfen Warnemünde und Warnemünde Werft gesperrt werden, weswegen ein Schienenersatzverkehr eingerichtet werden muss.
Laut aktuellen Informationen wird die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, als Vertreter des Landes, diesen Schienenersatzverkehr weder organisieren noch finanzieren, weshalb sich der Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock per einer Art Brandbrief an Ihr Ministerium wandte.
Sie können dies unter folgendem Link nachlesen: https://ksd.rostock.de/bi/to020.asp?TOL…
Hiermit bitte ich Sie um die Zusendung sämtlicher Schreiben/Kommunikation zwischen Ihrem Ministerium und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Bezug auf jenen Schienenersatzverkehr.
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Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.
Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum7. Mai 2019
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12. Juni 2019
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