Sexarbeit im Kreis Gütersloh

Sehr gehrte Damen und Herren,
bitte beantworten Sie mir meine Frage.
1. Wie viele SexarbeiterInen gibt es in Gütersloh
wenn möglich getrent nach
Geschlecht
Natinalität
2. Gibt es Sperbezirke in Gütersloh?
3. Welche Maßnahmen muss die Polizei im rahme der Sexarbeit ergreifen?
4. Wie beurteilen Sie die Situation der SexarbeiterInen im Kreis Gütersloh?
ggf 5. Welche Maßnahme sollte die Politik ergreifen um die Situation im Kreis zu Verbesern?
6. Halte Sie das Model "Betten-Steuer" wie in der Stadt Gütersloh für eine sinvolle Maßnahme?
7. Gibt es bestrebungen von Ihre Seite Menschen aus der Sexarbeit zu holen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Februar 2014
  • Frist
    11. März 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sexarbeit im Kreis Gütersloh [#5652]
Datum
6. Februar 2014 12:23
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr gehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir meine Frage. 1. Wie viele SexarbeiterInen gibt es in Gütersloh wenn möglich getrent nach Geschlecht Natinalität 2. Gibt es Sperbezirke in Gütersloh? 3. Welche Maßnahmen muss die Polizei im rahme der Sexarbeit ergreifen? 4. Wie beurteilen Sie die Situation der SexarbeiterInen im Kreis Gütersloh? ggf 5. Welche Maßnahme sollte die Politik ergreifen um die Situation im Kreis zu Verbesern? 6. Halte Sie das Model "Betten-Steuer" wie in der Stadt Gütersloh für eine sinvolle Maßnahme? 7. Gibt es bestrebungen von Ihre Seite Menschen aus der Sexarbeit zu holen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Sexarbeit im Kreis Gütersloh" vom 06…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sexarbeit im Kreis Gütersloh [#5652]
Datum
26. April 2014 12:42
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Sexarbeit im Kreis Gütersloh" vom 06.02.2014 (#5652) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Sie erreichen die Poststelle der KPB Gütersloh außerhalb der Dienstzeit. Ihre Nachricht wird automatisch zur Leits…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Betreff
Abwesenheitsnotiz: Sexarbeit im Kreis Gütersloh = 5B#5652]
Datum
26. April 2014 12:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sie erreichen die Poststelle der KPB Gütersloh außerhalb der Dienstzeit. Ihre Nachricht wird automatisch zur Leitstelle Gütersloh weitergeleitet.