Sexuelle Gewalt an Silvester 2014/2015 und

-die Anzahl der sexuellen Straftaten am 31.12.14 und 1.1.15 in NRW, möglichst aufgeschlüsselt nach Kommunen
-die Anzahl der sexuellen Straftaten vom 12.2.15 - 18.2.15 in NRW, möglichst aufgeschlüsselt nach Kommunen
-die Anzahl der sexuellen Straftaten am 31.12.15 und 1.1.16 in NRW, möglichst aufgeschlüsselt nach Kommunen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Januar 2016
  • Frist
    9. Februar 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sexuelle Gewalt an Silvester 2014/2015 und [#12420]
Datum
8. Januar 2016 00:12
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-die Anzahl der sexuellen Straftaten am 31.12.14 und 1.1.15 in NRW, möglichst aufgeschlüsselt nach Kommunen -die Anzahl der sexuellen Straftaten vom 12.2.15 - 18.2.15 in NRW, möglichst aufgeschlüsselt nach Kommunen -die Anzahl der sexuellen Straftaten am 31.12.15 und 1.1.16 in NRW, möglichst aufgeschlüsselt nach Kommunen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 08.01.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in mit der Anlage übersende ich Ihnen die Antwort des MIK NRW…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 08.01.2016
Datum
2. Februar 2016 09:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit der Anlage übersende ich Ihnen die Antwort des MIK NRW auf Ihr Schreiben vom 08.01.2016. Mit freundlichen Grüßen