SGB II Zielvereinbarung: Sanktionsquote für das Jahr 2013

Nach einem Bericht der BZ Online vom 10.09.2013 mit dem Titel „4000 Euro Prämie für harte Jobcenter-Chefs“ werden seitens der Bundesagentur im Einvernehmen mit Ihrem Ministerium regelmäßig Prämien an Geschäftsführer von Jobcentern ausgelobt, sofern die internen Kennzahlen zum Ende des Jahres anzeigen, dass die Ziele der Zielvereinbarungen erfüllt sind.
http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/4000-euro-praemie-fuer-harte-jobcenter-chefs-article1733695.html

Außerdem erwähnt der Bericht dass der BZ eine „vertrauliche Anweisung des Bundesarbeitsministeriums“ vorläge, nach der eine Sanktionsquote berücksichtigt werden solle.

Es wird der Antrag wie folgt gestellt:

1. Bitte übersenden Sie mir diese Anweisung und benennen Sie mir die Verantwortlichen.
2. Bitte benennen Sie die vollständige Liste der „prämierten“ Jobcenter nach Jahr und Höhe der Prämienzahlung
3. Bitte benennen Sie die jeweiligen Gründe der Prämierung und übersenden Sie die dazugehörige Zielvereinbarung(en)
4. Bitte benennen Sie die zuzuordnende Sanktionsquote für die Jahre der Prämienzahlung

(Eine Kopie dieser Anfrage werde ich der BZ zuleiten.)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Oktober 2013
  • Frist
    5. November 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach einem Beric…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
SGB II Zielvereinbarung: Sanktionsquote für das Jahr 2013
Datum
3. Oktober 2013 23:13
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach einem Bericht der BZ Online vom 10.09.2013 mit dem Titel „4000 Euro Prämie für harte Jobcenter-Chefs“ werden seitens der Bundesagentur im Einvernehmen mit Ihrem Ministerium regelmäßig Prämien an Geschäftsführer von Jobcentern ausgelobt, sofern die internen Kennzahlen zum Ende des Jahres anzeigen, dass die Ziele der Zielvereinbarungen erfüllt sind. http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/4000-euro-praemie-fuer-harte-jobcenter-chefs-article1733695.html Außerdem erwähnt der Bericht dass der BZ eine „vertrauliche Anweisung des Bundesarbeitsministeriums“ vorläge, nach der eine Sanktionsquote berücksichtigt werden solle. Es wird der Antrag wie folgt gestellt: 1. Bitte übersenden Sie mir diese Anweisung und benennen Sie mir die Verantwortlichen. 2. Bitte benennen Sie die vollständige Liste der „prämierten“ Jobcenter nach Jahr und Höhe der Prämienzahlung 3. Bitte benennen Sie die jeweiligen Gründe der Prämierung und übersenden Sie die dazugehörige Zielvereinbarung(en) 4. Bitte benennen Sie die zuzuordnende Sanktionsquote für die Jahre der Prämienzahlung (Eine Kopie dieser Anfrage werde ich der BZ zuleiten.)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilun…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: RUR [IVBV] SGB II Zielvereinbarung: Sanktionsquote für das Jahr 2013
Datum
4. Oktober 2013 08:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "SGB II Zielvereinbarung: Sanktionsquote f…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: RUR [IVBV] SGB II Zielvereinbarung: Sanktionsquote für das Jahr 2013 [#4976]
Datum
23. Dezember 2013 17:57
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "SGB II Zielvereinbarung: Sanktionsquote für das Jahr 2013" vom 03.10.2013 (#4976) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wir haben Ihnen am 04.10.2013 geantwortet.…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: RUR [IVBV] AW: AW: RUR [IVBV] SGB II Zielvereinbarung: Sanktionsquote für das Jahr 2013 [#4976]
Datum
30. Dezember 2013 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wir haben Ihnen am 04.10.2013 geantwortet. In dieser Mail haben wir Sie gebeten, die fehlenden Daten zu ergänzen und diese erneut abzusenden. Dieser Bitte sind Sie bisher nicht nachgekommen. Deshalb kann Ihnen die Antwort nicht in einer angemessenen Frist zur Verfügung gestellt werden. Wir bitten um Verständnis. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
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Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn für mich nicht ersichtlich ist, warum eine digitalisierte, papierlose Snt…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: RUR [IVBV] AW: AW: RUR [IVBV] SGB II Zielvereinbarung: Sanktionsquote für das Jahr 2013 [#4976] [#4976]
Datum
31. Dezember 2013 19:24
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn für mich nicht ersichtlich ist, warum eine digitalisierte, papierlose Sntwort nicht möglich sein sollte, komme ich Ihrem Wunsch hiermit nach und übersende Ihnen meine Anfrage ein zweites Mal. https://fragdenstaat.de/anfrage/sgb-ii-zielvereinbarung-sanktionsquote-fur-das-jahr-2013 Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach einem Bericht der BZ Online vom 10.09.2013 mit dem Titel „4000 Euro Prämie für harte Jobcenter-Chefs“ werden seitens der Bundesagentur im Einvernehmen mit Ihrem Ministerium regelmäßig Prämien an Geschäftsführer von Jobcentern ausgelobt, sofern die internen Kennzahlen zum Ende des Jahres anzeigen, dass die Ziele der Zielvereinbarungen erfüllt sind. http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/4000-euro-praemie-fuer-harte-jobcenter-chefs-article1733695.html Außerdem erwähnt der Bericht dass der BZ eine „vertrauliche Anweisung des Bundesarbeitsministeriums“ vorläge, nach der eine Sanktionsquote berücksichtigt werden solle. Es wird der Antrag wie folgt gestellt: 1. Bitte übersenden Sie mir diese Anweisung und benennen Sie mir die Verantwortlichen. 2. Bitte benennen Sie die vollständige Liste der „prämierten“ Jobcenter nach Jahr und Höhe der Prämienzahlung 3. Bitte benennen Sie die jeweiligen Gründe der Prämierung und übersenden Sie die dazugehörige Zielvereinbarung(en) 4. Bitte benennen Sie die zuzuordnende Sanktionsquote für die Jahre der Prämienzahlung Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantw…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SOR [IVBV] AW: AW: RUR [IVBV] AW: AW: RUR [IVBV] SGB II Zielvereinbarung: Sanktionsquote für das Jahr 2013 [#4976] [#4976]
Datum
6. Januar 2014 10:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.