SharePoint / O365-Support und -Weiterentwicklung Intranet

den Vertrag über die „SharePoint / O365-Support und -Weiterentwicklung Intranet“ zwischen dem Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V. und der Bechtle GmbH — IT Systemhaus Köln, wie in [1] beschrieben.
Persönliche Informationen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können dabei gerne geschwärzt werden.
Falls im Rahmen dieser Anfrage ein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt wird, bitte ich ebenfalls um den dazugehörigen Schriftverkehr.

[1] https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:179058-2021:HTML:DE:HTML&tabId=1&tabLang=de

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  • Datum
    4. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Vertrag über …
An Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SharePoint / O365-Support und -Weiterentwicklung Intranet [#234540]
Datum
4. Dezember 2021 12:07
An
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Vertrag über die „SharePoint / O365-Support und -Weiterentwicklung Intranet“ zwischen dem Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V. und der Bechtle GmbH — IT Systemhaus Köln, wie in [1] beschrieben. Persönliche Informationen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können dabei gerne geschwärzt werden. Falls im Rahmen dieser Anfrage ein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt wird, bitte ich ebenfalls um den dazugehörigen Schriftverkehr. [1] https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:179058-2021:HTML:DE:HTML&tabId=1&tabLang=de
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234540/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Ihre Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 04.…
Von
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Betreff
Ihre Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz
Datum
23. Dezember 2021 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 04.12.2021 betreffend die Erteilung von Informationen nach § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Die von Ihnen gewünschten Informationen können wir nicht zur Verfügung stellen, da der DAAD e.V. für Ihr Anliegen der falsche Antragsgegner ist. Zwar können auch juristische Personen des Privatrechts über § 1 Absatz 1 Satz 3 IFG dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegen. Auskunftspflichtig ist jedoch nicht die juristische Person des Privatrechts, sondern die Behörde, die sich der betreffenden Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Daher muss ein Antrag auf Informationszugang auch an eben diese Behörde gerichtet werden (siehe hierzu § 7 Absatz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes). Sie bitten in Ihrer E-Mail vom 04.12.2021 um Zusendung eines Vertrags über die „SharePoint / O365-Support und -Weiterentwicklung Intranet“. Der richtige Anspruchsgegner für Ihr Anliegen wäre daher das Auswärtige Amt, so dass Sie Ihren Antrag auf Informationszugang an dieses richten müssten. Auf das von Ihnen ebenfalls genannte Umweltinformationsgesetz (UIG) bzw. Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wird an dieser Stelle nicht näher eingegangen, da keine Informationen nach dem UIG bzw. VIG betroffen sind. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen