Shure Funkmikrofon R5 800-820MHz

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Ich habe ein o.g. Funkmikrofon erworben, darf ich es überhaupt benutzen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. August 2019
  • Frist
    14. September 2019
  • Ein:e Follower:in
Eveline Mutke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe ei…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Eveline Mutke
Betreff
Shure Funkmikrofon R5 800-820MHz [#163613]
Datum
12. August 2019 16:05
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe ein o.g. Funkmikrofon erworben, darf ich es überhaupt benutzen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Eveline Mutke <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Eveline Mutke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Eveline Mutke

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrte Frau Mutke, Ihre Anfrage habe ich zuständigkeitshalber zur Beantwortung zugeleitet bekommen. Jede…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Shure Funkmikrofon R5 800-820MHz [#163613]
Datum
13. August 2019 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Mutke, Ihre Anfrage habe ich zuständigkeitshalber zur Beantwortung zugeleitet bekommen. Jede Frequenznutzung bedarf einer vorherigen Frequenzzuteilung. Diese gibt es entweder in Form einer Allgemeinzuteilung von Frequenzen ("plug and play") oder einer Einzelzuteilung von Frequenzen auf Antrag. So kann auf Antrag (https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Terrestrisch/Mikrofone/Antrag_Durchsagefunk.pdf?__blob=publicationFile&v=1) der Frequenzbereich 470 MHz – 823 MHz zugeteilt werden. In der Praxis bekommen Sie dann folgende 4 Teilbereiche zur Nutzung durch drahtlose Mikrofone zugeteilt: 470 - 608 MHz, 614 - 703 MHz, 758 - 788 MHz und 791 - 821 MHz. Sie könnten somit Ihr Mikrofon auf Basis einer Einzelzuteilung der Frequenzen auf Antrag im 4. Teilbereich betreiben.* Regional zuständig für Ihre Antragsbearbeitung und Ihre Frequenzzuteilung ist der Standort Bremen meiner Außenstelle Hannover: Bundesnetzagentur Standort Bremen DLZ4 Bennigsenstr. 3 28205 Bremen Telefon 0421 / 43444 - 0 E-Mail <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Falls hilfreich, können Sie sich gerne direkt an die zuständigen Kollegen in Bremen schon während des Ausfüllens des Antrags wenden. Mit freundlichen Grüßen