SIBASE

Alle mit dem Projekt SIBASE (Sicherheitsbaukasten für Sichere Eingebettete Systeme) in Verbindung stehenden Dokumente inkl. der im Rahmen dieses Projekts entwickelten Software

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Juli 2018
  • Frist
    17. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle mit dem Pro…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SIBASE [#32001]
Datum
16. Juli 2018 15:41
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle mit dem Projekt SIBASE (Sicherheitsbaukasten für Sichere Eingebettete Systeme) in Verbindung stehenden Dokumente inkl. der im Rahmen dieses Projekts entwickelten Software
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre E-Mails vom 16. und 18.07.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag auf Informations…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre E-Mails vom 16. und 18.07.2018
Datum
27. Juli 2018 09:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16. und 18.07.2018. Mit diesem begehren Sie Zugang zu Informationen über das BMBF-Verbundvorhaben SIBASE. Konkret bitten Sie um Zusendung von Ergebnisdokumenten (etwa Paper, Präsentationsfolien, Projektberichten, etc.) und sämtlichen im Projekt entwickelten Source Code. Im BMBF liegen Zwischenberichte und Schlussberichte zu dem Verbundvorhaben vor. Die Schlussberichte sind öffentlich zugänglich, z.B. in der Technischen Informationsbibliothek (TIB) https://www.tib.eu/de/suchen/?tx_tibsearch_search%5Bquery%5D=SIBASE. Die Zwischenberichte enthalten teilweise personenbezogene Daten Dritter (§ 5 IFG) sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 6 IFG). Ich bitte Sie daher, Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens zu begründen. Zwar bedürfen Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundsätzlich keiner Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag Belange Dritter im Sinne der §§ 5 und 6 IFG berührt. Dies ist der Fall. Den jeweiligen Dritten werde ich schließlich Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Denn gemäß § 5 Abs. 1 IFG darf der Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. Darüber hinaus darf der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach § 6 S. 2 IFG nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass in den Zwischenberichten auch geistige Eigentumsrechte enthalten sein können. Auch diese können gemäß § 6 Abs. 1 IFG einem Informationszugang entgegenstehen und müssen ggf. unkenntlich gemacht werden. Schließlich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Gewährung des Zugangs zu den Zwischenberichten ggf. Gebühren anfallen können. Sollte ich innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen. Ihrer E-Mail waren keine Angaben zu der Adresse enthalten, an die ein Bescheid bzw. Dokumente zu senden sind. Ich bitte Sie daher außerdem um Mitteilung einer zustellfähigen Adresse zur Übermittlung auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen