Sicherheit des Bürgerportals

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

der im Juni 2021 veröffentlichte Entwurf zu einer Verordnung zur Gewährleistung der IT-Sicherheit der im Portalverbund und zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten (IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund) – PVV ( https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/verordnung-gewahrleistung-it-sicherheit-im-portalverbund.pdf?__blob=publicationFile&v=2) ist für einen datenschutzinteressierten Bürger unbefriedigend, denn §2 (2) in Verbindung mit Anlage 1 der PVV adressiert nur kleine Ausschnitte statt ein ganzheitliches Konzept zum Schutz der personenbezogenen Daten darzustellen. Auch die in §2 (6) geforderten Penetrationstests oder die Eigenerklärung in §2 (8) sind meiner Meinung nach nicht geeignet, die Sicherheit insgesamt entsprechend dem Stand der Technik zu gewährleisten. Vermutungen statt Konzepte?

Daher möchte ich von Ihnen gerne wissen, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen Sie mit Ihrem/n Auftragsverarbeiter(n) im Bereich des Bürgerportals/OZG vertraglich vereinbart haben oder welche technische und organisatorischen Maßnahmen Sie selbst vorsehen, sofern Sie das Portal selbst betreiben. Da sich die Portale laufend weiterentwickeln interessiert mich auch, wie sie bzw. der/die Auftragsverarbeiter(n) dieses Sicherheitsniveau trotz kontinuierlicher Änderungen sicherstellen. Ich bitte daher auch um die Zusendung der entsprechenden Auftragsverarbeitungsverträge sowie der Berichte von ggfs. durchgeführter Zertifizierungen oder Audits.

Diese Anfrage schicke ich gleichlautend an alle 16 Länderportale und das Bundesportal im Sinne des Online-Zugangsgesetzes (OZG).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Betreff
Sicherheit des Bürgerportals [#226524]
Datum
10. August 2021 20:42
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
der im Juni 2021 veröffentlichte Entwurf zu einer Verordnung zur Gewährleistung der IT-Sicherheit der im Portalverbund und zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten (IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund) – PVV ( https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/verordnung-gewahrleistung-it-sicherheit-im-portalverbund.pdf?__blob=publicationFile&v=2) ist für einen datenschutzinteressierten Bürger unbefriedigend, denn §2 (2) in Verbindung mit Anlage 1 der PVV adressiert nur kleine Ausschnitte statt ein ganzheitliches Konzept zum Schutz der personenbezogenen Daten darzustellen. Auch die in §2 (6) geforderten Penetrationstests oder die Eigenerklärung in §2 (8) sind meiner Meinung nach nicht geeignet, die Sicherheit insgesamt entsprechend dem Stand der Technik zu gewährleisten. Vermutungen statt Konzepte? Daher möchte ich von Ihnen gerne wissen, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen Sie mit Ihrem/n Auftragsverarbeiter(n) im Bereich des Bürgerportals/OZG vertraglich vereinbart haben oder welche technische und organisatorischen Maßnahmen Sie selbst vorsehen, sofern Sie das Portal selbst betreiben. Da sich die Portale laufend weiterentwickeln interessiert mich auch, wie sie bzw. der/die Auftragsverarbeiter(n) dieses Sicherheitsniveau trotz kontinuierlicher Änderungen sicherstellen. Ich bitte daher auch um die Zusendung der entsprechenden Auftragsverarbeitungsverträge sowie der Berichte von ggfs. durchgeführter Zertifizierungen oder Audits. Diese Anfrage schicke ich gleichlautend an alle 16 Länderportale und das Bundesportal im Sinne des Online-Zugangsgesetzes (OZG).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Veronika Maier Anfragenr: 226524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226524/ Postanschrift Veronika Maier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrte Frau Maier, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 10. August 2021. Zur Bearbeitung Ihres Antrags wä…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]-Sicherheit des Bürgerportals [#226524]
Datum
3. September 2021 16:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Maier, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 10. August 2021. Zur Bearbeitung Ihres Antrags wäre es notwendig, mit entsprechendem Zeitaufwand die Unbedenklichkeit der Zugänglichmachung der vorhandenen amtlichen Unterlagen zu prüfen. Daher würde gemäß § 13 Absatz 6 HmbTG eine Gebühr zu erheben sein. Die Höhe der Gebühr würde dem Gebührenrahmen in § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz i.V.m. der Anlage Nr. 1.3.1.2 entnommen werden, der zwischen 30 Euro und 500 Euro liegt. Voraussichtlich wird die Gebühr hier im oberen Bereich des Gebührenrahmens liegen. Bitte teilen Sie uns vor diesem Hintergrund mit, ob Sie Ihren Antrag auf Zugänglichmachung der Dokumente aufrechterhalten und teilen Sie uns in diesem Fall Ihre zustellfähige Anschrift mit, damit wir die ggf. anfallende Gebühr in Rechnung stellen können. Bitte beachten Sie: Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Sehr geehrte Damen und Herren, Unbedenklichkeit - in welcher Hinsicht? Wie ich schon einigen Ihrer Kollegen gesch…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Betreff
AW: WG: [EXTERN]-Sicherheit des Bürgerportals [#226524]
Datum
3. September 2021 18:10
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Unbedenklichkeit - in welcher Hinsicht? Wie ich schon einigen Ihrer Kollegen geschrieben habe, habe ich in Auftragsverarbeitungsverträge noch nie Betriebsgeheimnisse gesehen. Oder Unbedenklichkeit hinsichtlich der Tatsache, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen unzureichend sind? Bitte erläutern Sie mir, was da bedenklich sein könnte. Geheimnisse, wie die Daten der Bürger verarbeitet werden? Das ist meiner Meinung nach eines freiheitlichen und demokratischen Staats unwürdig. Nach Lektüre des Hamburgischen Transparenzgesetzes komme ich inzwischen zum Schluss, dass zumindest die Verträge nach §3 (1) Nr. 4 unter die Veröffentlichungspflicht fallen oder zumindest nach §3 (2) Nr. 1 von öffentlichem Interesse sind, alle weiteren Informationen meiner Anfrage fallen meiner Meinung nach unter §3 (2) Nr. 2, denn jeder Bürger sollte Einblick haben können wie der Staat mit seinen Daten umgeht. Da die Unterlagen veröffentlichungspflichtig sind, ich sie aber nicht finden konnte, bitte ich Sie um Veröffentlichung und Mitteilung der URL. Mit freundlichen Grüßen Veronika Maier Anfragenr: 226524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226524/
Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrte Frau Maier, wir nehmen Bezug auf Ihre Nachfrage vom 3. September 2021. Die Entscheidung über Ihren…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: WG: [EXTERN]-Sicherheit des Bürgerportals [#226524]
Datum
16. September 2021 06:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Maier, wir nehmen Bezug auf Ihre Nachfrage vom 3. September 2021. Die Entscheidung über Ihren Antrag sowie ihre Begründung sind dem schriftlichen Bescheid vorbehalten. Eine Veröffentlichungspflicht für die von Ihnen angeforderten Unterlagen besteht vorliegend nicht. Bitte beachten Sie: Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte schicken Sie mir den Bescheid an <<E-Mail-Adresse>>. Mit freund…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Betreff
AW: WG: [EXTERN]-Sicherheit des Bürgerportals [#226524]
Datum
16. September 2021 14:18
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte schicken Sie mir den Bescheid an <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen Veronika Maier Anfragenr: 226524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226524/
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte erneut darum bitten, mir den Bescheid per Email oder über den Upload-Li…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Betreff
AW: WG: [EXTERN]-Sicherheit des Bürgerportals [#226524]
Datum
22. September 2021 21:17
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte erneut darum bitten, mir den Bescheid per Email oder über den Upload-Link von Fragdenstaat.de zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Veronika Maier Anfragenr: 226524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226524/
Senatskanzlei Hamburg
Guten Tag, wir nehmen Bezug auf Ihre Nachricht vom 16.09.2021, in welcher Sie uns eine E-Mail-Adresse mitteilten …
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: WG: [EXTERN]-Sicherheit des Bürgerportals [#226524]
Datum
28. September 2021 07:39
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir nehmen Bezug auf Ihre Nachricht vom 16.09.2021, in welcher Sie uns eine E-Mail-Adresse mitteilten und darum baten, den Bescheid dorthin zu schicken, sowie auf Ihre Nachricht vom 23.09.2021, in welcher Sie darum baten, Ihnen den Bescheid per E-Mail oder über den Upload-Link von Fragdenstaat.de zur Verfügung zu stellen. Der Bescheid unterliegt gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 HmbTG dem Schriftformerfordernis und wird postalisch zugestellt. Daher benötigen wir zur weiteren Bearbeitung Ihre zustellfähige Postanschrift. Bitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sicherheit des Bürgerportals“ [#226524]
Datum
16. Oktober 2021 14:55
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/226524/ Alle bisherigen Antworten sind ausweichend. Ich muss daraus schließen dass keine Sicherheitskonzepte oder Auftragsverarbeitungsverträge entsprechend dem Stand der Technik existieren, mithin ein Fall für die Datenschutzaufsicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Veronika Maier Anhänge: - 226524.pdf Anfragenr: 226524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226524/

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrte Frau Maier, Ihre E-Mail vom 16.10.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Akt…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Sicherheit des Bürgerportals (I3/3229/2021)
Datum
6. Dezember 2021 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Maier, Ihre E-Mail vom 16.10.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/3229/2021 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten sich am 10.8.2021 über das Portal „Frag den Staat“ an die Senatskanzlei gewandt und dort Zugang beantragt zu Dokumenten, aus denen die technisch-organisatorischen Maßnahmen für den Betrieb des Bürgerportals (OZG) hervorgehen, insbesondere den Auftragsverarbeitungsverträgen sowie den Berichten von ggfs. durchgeführten Zertifizierungen oder Audits. Die Senatskanzlei hat die Übersendung von Dokumenten am 3.9.2021 in Aussicht gestellt, jedoch mitgeteilt, dass der Antrag voraussichtlich gebührenpflichtig sein werde. Grund dafür sei der Aufwand für die Prüfung der Unbedenklichkeit der Offenlegung dieser Informationen. Sie wurden aufgefordert, zum Versand des Gebührenbescheids Ihre Postanschrift mitzuteilen. Sie halten dies für rechtswidrig, da jedenfalls die Auftragsverarbeitungsverträge nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 HmbTG veröffentlicht werden müssten. Die Senatskanzlei lehnt dies ab. Sie hat angekündigt, einen schriftlichen Bescheid mit entsprechender Begründung zu versenden, wenn Sie Ihre Postanschrift mitteilen. Dem sind Sie bisher aber nicht nachgekommen. Ich habe Ihre Anfrage so verstanden, dass es Ihnen um eine Anrufung nach § 14 Abs. 1 HmbTG geht, d.h. eine außergerichtliche Vermittlung. Leider kann ich Ihnen hier zum aktuellen Zeitpunkt nicht weiterhelfen. Die Frage, ob Antragsteller:innen Ihren vollständigen Namen und eine zustellfähige Anschrift angeben müssen, ohne dass dies für die Gewährung des Informationszugangs oder eine Gebührenforderung unmittelbar und konkret erforderlich ist, ist derzeit ungeklärt und Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) und dem Bundesministerium des Innern (BMI). In dem Verfahren geht es um eine datenschutzrechtliche Weisung bzw. Verwarnung, mit denen sich der BfDI sich gegen die Praxis des BMI wendet, regelmäßig den Klarnamen und die Postanschrift von Antragstellern zu erheben. Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Maßnahmen des BfDI in erster Instanz für rechtswidrig erklärt und aufgehoben, hält die Praxis des BMI also für rechtmäßig (13 K 1189/20 und 13 K 1190/20). Nach meinem Kenntnisstand sind die Entscheidungen nicht rechtskräftig geworden. Der Senatskanzlei ist bekannt, dass unsere Dienststelle dieser Praxis im Interesse eines möglichst niedrigschwelligen Antragsverfahren kritisch gegenübersteht; die Erfolgsaussichten, gegen den Willen der Behörde eine Bearbeitung ohne Preisgabe Ihrer Anschrift durchzusetzen oder die Praxis gerichtsfest zu beanstanden, sind allerdings derzeit bestenfalls offen. Ich bitte Sie daher, dass Sie sich den schriftlichen Bescheid der Senatskanzlei zusenden lassen. Sollten dann Zweifel bestehen, dass die Begründung hinreichend ist, kommen Sie gern erneut auf uns zu. Mit freundlichen Grüßen