Sicherheit des Verwaltungsportals

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich muss anzweifeln, dass die Verantwortlichen der Verwaltungsportale ein dem Stand der Technik entsprechende Sicherheit gewährleisten und mich dementsprechend über die Verwaltungsportale beschweren. Ich verweise auf https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-un-sicherheit-der-verwaltungsportale/ und https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-im-bsi-grundschutz/ und lege Beschwerde wegen Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO ein.

Abgesehen von der aller Wahrscheinlichkeit nach fehlenden Verschlüsselung sind mir weitere Mängel aufgefallen, die ich ebenfalls in https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-un-sicherheit-der-verwaltungsportale/ aufgezählt habe. Im Fall Baden-Württemberg sind das
* die Verwendung von Sicherheitfragen,
* die Verpflichtung zum Postfach.

Darüberhinaus halte ich die Datenschutzerklärung für fragwürdig, denn sie enthält zwei Verantwortliche.

Da meines Wissens Auftragsverarbeiter beauftragt sind, bitte ich Sie auch zu prüfen ob entsprechend Artikel 28 DSGVO entsprechende Verträge geschlossen wurden. Die widerwilligen Antworten auf die Anfragen von Frau Maier - https://fragdenstaat.de/anfragen/?user=v.maier_3 - lassen mich vermuten, dass Verträge fehlen oder keine Artikel 32 DSGVO - Stand der Technik - erfüllenden TOMs enthalten.

Dies ist auch ein Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Ich bitte darum eventuelle Prüfberichte oder sonstigen Unterlagen zum Verwaltungsportal zu veröffentlichen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Aufsichten bearbeiten diese Beschwerde(n) nur sehr schleppend. Mehr Informationen auf https://blog.lindenberg.one/PortalBesch….

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. November 2021
  • Frist
    21. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
Christina Franke
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich muss anzweifeln, dass die Verantwortlichen der Verwaltungsportale ein dem Stan…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Christina Franke
Betreff
Sicherheit des Verwaltungsportals [#233258]
Datum
18. November 2021 21:35
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich muss anzweifeln, dass die Verantwortlichen der Verwaltungsportale ein dem Stand der Technik entsprechende Sicherheit gewährleisten und mich dementsprechend über die Verwaltungsportale beschweren. Ich verweise auf https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-un-sicherheit-der-verwaltungsportale/ und https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-im-bsi-grundschutz/ und lege Beschwerde wegen Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO ein. Abgesehen von der aller Wahrscheinlichkeit nach fehlenden Verschlüsselung sind mir weitere Mängel aufgefallen, die ich ebenfalls in https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-un-sicherheit-der-verwaltungsportale/ aufgezählt habe. Im Fall Baden-Württemberg sind das * die Verwendung von Sicherheitfragen, * die Verpflichtung zum Postfach. Darüberhinaus halte ich die Datenschutzerklärung für fragwürdig, denn sie enthält zwei Verantwortliche. Da meines Wissens Auftragsverarbeiter beauftragt sind, bitte ich Sie auch zu prüfen ob entsprechend Artikel 28 DSGVO entsprechende Verträge geschlossen wurden. Die widerwilligen Antworten auf die Anfragen von Frau Maier - https://fragdenstaat.de/anfragen/?user=v.maier_3 - lassen mich vermuten, dass Verträge fehlen oder keine Artikel 32 DSGVO - Stand der Technik - erfüllenden TOMs enthalten. Dies ist auch ein Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Ich bitte darum eventuelle Prüfberichte oder sonstigen Unterlagen zum Verwaltungsportal zu veröffentlichen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Christina Franke Anfragenr: 233258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233258/ Postanschrift Christina Franke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 18. November 2021 Sehr geehrte Frau Franke, die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Gesch…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 18. November 2021
Datum
3. Dezember 2021 16:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Franke, die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 1391.189 veraktet. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass wir das "Verwaltungsportal" Berlins (hier bekannt als "Service-Konto Berlin") nicht geprüft haben, sondern vor Einführung teilweise beratend tätig waren. Wir verfügen also nicht über die finalen Dokumente, die den aktuellen Stand wiedergeben. Insbesondere liegt uns kein Vertrag im Sinne von Art. 28 DS-GVO vor. Sofern Sie eine Beschwerde vorbringen möchten, weil Sie meinen, durch die Nutzung des Portals in Ihren eigenen Datenschutzrechten verletzt zu sein, bitten wir Sie, Ihre Beschwerde unter Nutzung unseres Formulars einzureichen und hierbei unsere Hinweise zu beachten. Formular und Hinweise sind abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/buergerinnen/ihre-beschwerde-bei-uns Ich bedauere, Ihnen nicht wie gewünscht antworten zu können, hoffe aber dennoch, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Christina Franke
Beschwerdeformular Beschwerde mit Referenz auf diese Anfrage
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Christina Franke
Via
Briefpost
Betreff
Beschwerdeformular
Datum
3. Dezember 2021
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Beschwerde mit Referenz auf diese Anfrage

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Christina Franke
AW: Beschwerdeformular [#233258] Sehr << Anrede >> ich habe wie gewünscht Beschwerde über Ihr Formula…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Christina Franke
Betreff
AW: Beschwerdeformular [#233258]
Datum
3. Dezember 2021 19:25
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe wie gewünscht Beschwerde über Ihr Formular eingereicht. Zur Nachvollziehbarkeit habe ich eine Kopie auf Frag-Den-Staat hochgeladen (https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheit-des-verwaltungsportals-2). Ich möchte Sie bitten, erneut nach Verträgen und deren Inhalte zu Artikel 32 zu prüfen und hierzu zu berichten. Sicherheitsfragen deuten von vorneherein nicht darauf hin, dass die Entwickler den Stand der Technik kennen oder beachten. Verschlüsselung der Speicherung kann ich als Betroffener natürlich nicht erkennen, ist für mich aber sehr fraglich. Keine Abfrage zum freiwilligen Postfach deutet für mich darauf hin, dass das nicht umgesetzt wurde und damit das OZG ignoriert wird. Mit freundlichen Grüßen Christina Franke Anfragenr: 233258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233258/