Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
Am 12. Mai 2020 schrieb Winfried Hermann (bzw. die Pressestelle des Ministeriums) via Twitter:
„Schutzstreifen sind – richtig eingesetzt – objektiv so sicher wie Radwege. Sie können auch Bestandteile attraktiver Radrouten sein. Wir brauchen passende Antworten für sehr unterschiedliche Situationen in ganz BW – dazu zählen in bestimmten Situationen auch Schutzstreifen.“
Quelle: https://twitter.com/WinneHermann/status/1260171984777986048
Bitte senden Sie mir die Dokumente (insbesondere wissenschaftliche Gutachten und Unfallstatistiken), nach denen das Ministerium zu dieser Einschätzung über die Sicherheit von Schutzstreifen gekommen ist. Außerdem bitte ich um die Übermittlung von Handlungsempfehlungen und -vorschriften zum „richtigen Einsatz“ von Schutzstreifen.
Ich bitte um eine Antwort in barrierefreier und maschinenlesbarer Form. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 186463
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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