Si­cher­heit von CO­VID-19-Impf­stof­fen

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Sicherheitsberichte für die Monate Oktober 2021, November 2021 und sobald vorliegend Dezember 2021 in der Form, wie sie auch im Zeitraum Januar bis September 2021 erhoben und veröffentlicht wurden. (Bereitstellun per pdf)
ALTERNATIV
Bitte um schlüssige Begründung, weshalb das PEI solche Berichte nicht mehr erstellt und in wessen Verantwortung darauf verzichtet wird

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Dezember 2021
  • Frist
    22. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sicherheitsberich…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Si­cher­heit von CO­VID-19-Impf­stof­fen [#235901]
Datum
19. Dezember 2021 09:04
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sicherheitsberichte für die Monate Oktober 2021, November 2021 und sobald vorliegend Dezember 2021 in der Form, wie sie auch im Zeitraum Januar bis September 2021 erhoben und veröffentlicht wurden. (Bereitstellun per pdf) ALTERNATIV Bitte um schlüssige Begründung, weshalb das PEI solche Berichte nicht mehr erstellt und in wessen Verantwortung darauf verzichtet wird
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235901 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235901/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Paul-Ehrlich-Institut
Sehr Antragsteller/in der aktuelle Sicherheitsbericht ist online www.pei.de/sicherheitsbericht Mit freundlichen…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Si­cher­heit von CO­VID-19-Impf­stof­fen [#235901]
Datum
27. Dezember 2021 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in der aktuelle Sicherheitsbericht ist online www.pei.de/sicherheitsbericht Mit freundlichen Grüßen