Sicherheits-Prüfberichte zur Vivy-App

* Die Prüfberichte die von IT-Sicherheitsunternehmen für die Vivy-App erstellt wurden, insbesondere die Berichte durch die Firmen TÜV Rheinland i-sec GmbH, ePrivacyseal GmbH, Blue Frost Security GmbH und ERNW Enno Rey Netzwerke GmbH durchgeführt wurden.

Begründung: Laut dem Whitepaper der Vivy-App, das hier [1] zu finden ist, haben die genannten Firmen Pentests oder Zertifizierungen der Vivy-App durchgeführt. Falls Ihnen als zuständige Aufsichtsbehörde diese Prüfberichte vorliegen bitte ich um Zusendung.

[1] https://www.vivy.com/fileadmin/user_upload/010_downloads/20181018_Vivy_Fraunhofer_Institut_Whitepaper_Security.pdf

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  • Datum
    26. Oktober 2018
  • Frist
    27. November 2018
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Hanno Böck
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Die Prüfberich…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Hanno Böck
Betreff
Sicherheits-Prüfberichte zur Vivy-App [#34249]
Datum
26. Oktober 2018 18:27
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Die Prüfberichte die von IT-Sicherheitsunternehmen für die Vivy-App erstellt wurden, insbesondere die Berichte durch die Firmen TÜV Rheinland i-sec GmbH, ePrivacyseal GmbH, Blue Frost Security GmbH und ERNW Enno Rey Netzwerke GmbH durchgeführt wurden. Begründung: Laut dem Whitepaper der Vivy-App, das hier [1] zu finden ist, haben die genannten Firmen Pentests oder Zertifizierungen der Vivy-App durchgeführt. Falls Ihnen als zuständige Aufsichtsbehörde diese Prüfberichte vorliegen bitte ich um Zusendung. [1] https://www.vivy.com/fileadmin/user_upload/010_downloads/20181018_Vivy_Fraunhofer_Institut_Whitepaper_Security.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Böck, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden IFG-Antrag. Leider muss ich Ihnen mitteil…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Sicherheits-Prüfberichte zur Vivy-App [#34249]
Datum
26. November 2018 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Böck, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden IFG-Antrag. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die angefragten Informationen im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen,