Sicherheitsabstand Sendemasten

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Die Mindestabstände und Sicherheitsabstände des Sendenmastens mit der Standortbescheinigungsnummer: 89011589.
Vielen lieben Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2019
  • Frist
    19. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Mindestabstände…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherheitsabstand Sendemasten [#143212]
Datum
17. Mai 2019 13:22
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Mindestabstände und Sicherheitsabstände des Sendenmastens mit der Standortbescheinigungsnummer: 89011589. Vielen lieben Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Der von Ihnen angesprochene Funkstandort mit der Stan…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Sicherheitsabstand Sendemasten [#143212]
Datum
31. Mai 2019 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Der von Ihnen angesprochene Funkstandort mit der Standortbescheinigungsnummer 89011589 weist entsprechend der aktuellen Standortbescheinigung vom 01.02.2018 die folgenden Sicherheitsabstände auf: Standort 89011589: - Sicherheitsabstand horizontal = 15,00 m - Sicherheitsabstand vertikal = 4,79 m * * bezogen auf die Unterkante der niedrigsten relevanten Antenne in einer Höhe von 34,00 m Dies bedeutet: Eine Überschreitung der geltenden Personenschutzgrenzwerte ist nur dann möglich, wenn Sie sich seitlich auf weniger als 15,00 m Abstand an eine Antenne nähern und sich - gleichzeitig - weniger als 4,79 m unterhalb der am niedrigsten montierten Mobilfunkantenne befinden. Sind Sie in einer oder gar beiden Richtungen weiter entfernt, werden die Personenschutzgrenzwerte auch bei maximaler angemeldeter Sendeleistung eingehalten. Diese Sicherheitsabstände können Sie auch der EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur entnehmen: https://emf3.bundesnetzagentur.de/karte/Default.aspx Mit freundlichen Grüßen