Sicherheitsrelevanz Halteverbot

In verschiedenen Bereichen der Innenstadt sind durch Schilder oder Fahrbahnmarkierungen Haltverbote ausgewiesen. Meine Frage ist, ob diese Halteverbote teilweise oder ganz aus Gründen der Sicherheit eingerichtet sind:

1) Die Lothringerstraße zwischen Wilhelmstraße und Harscampstraße auf der rot markierten Fahrbahn
2) Die Harscampstraße in dem Teilstück zwischen der Schützenstraße und der Lothringertraße innenstadtseitig
3) Die Lochnerstraße nahe der Einmündung in den Karlsgraben, beidseitig.
4) Die Lochnerstraße nahe der Einmündung in den Temperlergraben unter der Eisenbahnbrücke

Ergebnis der Anfrage

Die Fragen wurde leider nur ausweichend beantwortet. Eine Sicherheitsrelevanz der ausgewiesenen Halteverbotsbereiche wurde weder bestätigt noch verneint, das Wort Sicherheit wurde in der Antwort nicht verwendet.

Meine Deutung: da von 70 eingereichten Parkverstößen im absoluten Halteverobt nur ein einziger geahndet wurde, ziehe ich den Schluss, dass die Verwaltung beim Parken im absoluten Halteverbot auch langfristig keinen Handlungsbedarf sieht. Tatsächlich wird die Fahrbahndurch das Falschparken so verengt, dass Autofahrer die nötigen Sicherheitsabstände zu Radfahrern nicht einhalten können. Dass die Verwaltung das toleriert, legt nahe, dass sie darin keine Bedeutung für die Sicherheit sieht. Das ist für mich ein sehr bemerkenswertes Ergebnis der Anfrage.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Februar 2022
  • Frist
    8. März 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherheitsrelevanz Halteverbot [#239949]
Datum
4. Februar 2022 07:20
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In verschiedenen Bereichen der Innenstadt sind durch Schilder oder Fahrbahnmarkierungen Haltverbote ausgewiesen. Meine Frage ist, ob diese Halteverbote teilweise oder ganz aus Gründen der Sicherheit eingerichtet sind: 1) Die Lothringerstraße zwischen Wilhelmstraße und Harscampstraße auf der rot markierten Fahrbahn 2) Die Harscampstraße in dem Teilstück zwischen der Schützenstraße und der Lothringertraße innenstadtseitig 3) Die Lochnerstraße nahe der Einmündung in den Karlsgraben, beidseitig. 4) Die Lochnerstraße nahe der Einmündung in den Temperlergraben unter der Eisenbahnbrücke
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239949/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Aufgrund des …
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Antw: Sicherheitsrelevanz Halteverbot [#239949] (Ihre Mail an die Stadt Aachen)
Datum
4. Februar 2022 07:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Aufgrund des hohen Kundenaufkommens kann es zu Verzögerungen in der Beantwortung Ihrer Anfrage kommen. Selbstverständlich sind wir bemüht Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten. Wir bitten von Erinnerungen und erneuten Anfragen abzusehen, damit Überschneidungen vermieden werden. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Aachen
#a130-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 04.02.2022 - Haltverbote im Stadtgebiet Sehr Antragsteller/i…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a130-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 04.02.2022 - Haltverbote im Stadtgebiet
Datum
4. Februar 2022 15:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr o.g. Antrag ist bei der Stadt Aachen eingegangen und wird hier unter dem Aktenzeichen D 130-22 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Aachen
#a130-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Haltverbote im Innenstadtbereich Sehr Antragsteller/in in o.g. Angeleg…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a130-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Haltverbote im Innenstadtbereich
Datum
23. Februar 2022 11:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in o.g. Angelegenheit sende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen