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Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe

In den letzten Monaten gab wieder einige Treffen zum "Traditionsschiffe". U.a. soll es wohl in der nächsten Zeit einen Erlass des Ministeriums dazu geben.

Wer war an den letzten 4 Treffen beteiligt?
Welche Themen wurden besprochen?
Gab es Abstimmungen zu einem geplanten Erlass zu diesem Thema "Traditionsschiffe"?
Was ist der Wortlaut dieses geplanten Erlasses?
Wann soll dieser in Kraft treten bzw. veröffentlicht werden?
Was ist der Grund für einen solchen Erlass?

Bitte senden Sie mir die Sitzungs- bzw. Ergebnisprotokolle der letzten 4 Treffen zum Thema Traditionsschiffe.

Antwort verspätet

  • Datum
    7. November 2012
  • Frist
    11. Dezember 2012
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den letzten M…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe
Datum
7. November 2012 19:40
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den letzten Monaten gab wieder einige Treffen zum "Traditionsschiffe". U.a. soll es wohl in der nächsten Zeit einen Erlass des Ministeriums dazu geben. Wer war an den letzten 4 Treffen beteiligt? Welche Themen wurden besprochen? Gab es Abstimmungen zu einem geplanten Erlass zu diesem Thema "Traditionsschiffe"? Was ist der Wortlaut dieses geplanten Erlasses? Wann soll dieser in Kraft treten bzw. veröffentlicht werden? Was ist der Grund für einen solchen Erlass? Bitte senden Sie mir die Sitzungs- bzw. Ergebnisprotokolle der letzten 4 Treffen zum Thema Traditionsschiffe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 07.11.2012 Es wurde ein Aktenzeichen mitgeteilt und der Hinweis, dass…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 07.11.2012
Datum
8. November 2012
Status
Warte auf Antwort
Es wurde ein Aktenzeichen mitgeteilt und der Hinweis, dass die Anfrage an das zuständige Fachreferat weitergeleitet wurde. Von dort soll ich weitere Nachricht erhalten.

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Akt-Zeichen: Z20/2618.6/2-168 IGF Sehr geehrtAntragsteller/in am 05.12.2012 haben Sie mir geantwortet, dass es bz…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akt-Zeichen: Z20/2618.6/2-168 IGF
Datum
5. März 2013 16:17
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in am 05.12.2012 haben Sie mir geantwortet, dass es bzgl. des letzten Treffens am 31.10.2012 noch kein Ergebnisprotokoll gibt, da sich dieses in der Abstimmung befindet. Die Abstimmung sollte nunmehr abgeschlossen sein und ich bitte um umgehende Übersendung des Protokolles. Nach Angaben der GSHW gibt es eine Einigung und einen verschriftlichten Erlass, welcher in der nächsten Zeit veröffentlicht werden soll. Bitte übersenden Sie mir den Wortlaut des geplanten Erlasses sowie ggfs. geplante Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt. Wann ist mit der Veröffentlichung des Erlasses zu rechnen? Über die GSHW wurde mir mitgeteilt, dass der geplante Erlass der Geheimhaltung unterliegt. Dies ist meiner Meinung nach nicht richtig, Ausschlussgründe für eine Einsichtnahme nach dem IFG liegen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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