Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe
Seit einiger Zeit werden zwischen mehreren Beteiligten Verhandlungen über die aktuelle
Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe geführt. Wer sind diese Beteiligten? Bitten senden Sie mir die Protokolle der letzten drei Treffen zu.
Viele traditionelle Schiffe fallen derzeit durch die restriktive Auslegung der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beliehenen BG Verkehr, Dienststelle Schiffssicherheit aus dieser Richtlinie bzw. haben massive Probleme weiterhin ein Zeugnis zu erhalten. Betroffen sind derzeit ca. 20 Schiffe von ca. 145 traditionellen Schiffen unter deutscher Flagge – somit fast 15% - nicht
mitgerechnet die Schiffe, deren Eigner bereits aufgegeben haben. Anzumerken ist, dass diese Schiffe in der Vergangenheit bereits Zeugnisse nach der
Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe ausgestellt wurden.
Ist diese restriktive Auslegung im Sinne des Ministeriums? Welchen Hintergrund hat es, die Flotte der traditionellen Schiffe in Deutschland massiv zu dezimieren?
Welche Kriterien gibt das Ministerium an die beliehene BG zur Prüfung insbesondere der Kriterien „Historizität“ und „ideell“?
Gibt es Fachleute, welche den historischen Kontext der Schiffe beurteilen?
Wenn ja, welchen fachlichen Hintergrund haben diese Personen?
Wenn nein, nach welchen Kriterien richtet sich eine Entscheidung im Einzelfall?
Gibt es eine Verfahrungsanweisung dazu?
Was meint das Ministerium in seiner Richtlinie mit „ideell“ genau, wie ist dieses definiert, was soll es bedeuten?
Welche Unterlagen darf die BG anfordern bzgl. des
Kriteriums „ideell“ insbesondere bei Privateignern?
Dürfen komplette Finanzunterlagen von Privatpersonen wie Steuerbescheide, sowie Steuererklärungen nebst vollständigen Buchhaltungsunterlagen angefordert werden?
Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage basiert dies?
Welche fachliche Eignung liegt vor, diese Unterlagen zu prüfen?
Gibt es eine Verfahrungsanweisungen / Durchführungsverordnungen
/Verwaltungsvorschriften des Ministeriums an die beliehene BG zur Ausstellung von Sicherheitszeugnissen für traditionelle Schiffe nach der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe vzw. die Anwendung der Richtlinie im allgemeinen?
Welche Inhalte hat/haben diese?
Gibt es eine Übergangslösung bis zu einer neuen Sicherheitsrichtlinie für die derzeit durch die restriktive Auslegung der BG in massive Schwierigkeit geratenen Schiffe?
Wenn ja, wie sieht diese aus?
Wenn nein, soll es eine Möglichkeit geben Übergangslösungen / Bestandsschutz zu finden, festzuschreiben?
Anfrage erfolgreich
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Datum8. August 2012
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11. September 2012
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