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Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe

Seit einiger Zeit werden zwischen mehreren Beteiligten Verhandlungen über die aktuelle
Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe geführt. Wer sind diese Beteiligten? Bitten senden Sie mir die Protokolle der letzten drei Treffen zu.

Viele traditionelle Schiffe fallen derzeit durch die restriktive Auslegung der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beliehenen BG Verkehr, Dienststelle Schiffssicherheit aus dieser Richtlinie bzw. haben massive Probleme weiterhin ein Zeugnis zu erhalten. Betroffen sind derzeit ca. 20 Schiffe von ca. 145 traditionellen Schiffen unter deutscher Flagge – somit fast 15% - nicht
mitgerechnet die Schiffe, deren Eigner bereits aufgegeben haben. Anzumerken ist, dass diese Schiffe in der Vergangenheit bereits Zeugnisse nach der
Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe ausgestellt wurden.

Ist diese restriktive Auslegung im Sinne des Ministeriums? Welchen Hintergrund hat es, die Flotte der traditionellen Schiffe in Deutschland massiv zu dezimieren?

Welche Kriterien gibt das Ministerium an die beliehene BG zur Prüfung insbesondere der Kriterien „Historizität“ und „ideell“?

Gibt es Fachleute, welche den historischen Kontext der Schiffe beurteilen?
Wenn ja, welchen fachlichen Hintergrund haben diese Personen?
Wenn nein, nach welchen Kriterien richtet sich eine Entscheidung im Einzelfall?
Gibt es eine Verfahrungsanweisung dazu?

Was meint das Ministerium in seiner Richtlinie mit „ideell“ genau, wie ist dieses definiert, was soll es bedeuten?
Welche Unterlagen darf die BG anfordern bzgl. des
Kriteriums „ideell“ insbesondere bei Privateignern?
Dürfen komplette Finanzunterlagen von Privatpersonen wie Steuerbescheide, sowie Steuererklärungen nebst vollständigen Buchhaltungsunterlagen angefordert werden?
Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage basiert dies?
Welche fachliche Eignung liegt vor, diese Unterlagen zu prüfen?

Gibt es eine Verfahrungsanweisungen / Durchführungsverordnungen
/Verwaltungsvorschriften des Ministeriums an die beliehene BG zur Ausstellung von Sicherheitszeugnissen für traditionelle Schiffe nach der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe vzw. die Anwendung der Richtlinie im allgemeinen?
Welche Inhalte hat/haben diese?

Gibt es eine Übergangslösung bis zu einer neuen Sicherheitsrichtlinie für die derzeit durch die restriktive Auslegung der BG in massive Schwierigkeit geratenen Schiffe?
Wenn ja, wie sieht diese aus?
Wenn nein, soll es eine Möglichkeit geben Übergangslösungen / Bestandsschutz zu finden, festzuschreiben?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. August 2012
  • Frist
    11. September 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe
Datum
8. August 2012 09:53
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Seit einiger Zeit werden zwischen mehreren Beteiligten Verhandlungen über die aktuelle Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe geführt. Wer sind diese Beteiligten? Bitten senden Sie mir die Protokolle der letzten drei Treffen zu. Viele traditionelle Schiffe fallen derzeit durch die restriktive Auslegung der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beliehenen BG Verkehr, Dienststelle Schiffssicherheit aus dieser Richtlinie bzw. haben massive Probleme weiterhin ein Zeugnis zu erhalten. Betroffen sind derzeit ca. 20 Schiffe von ca. 145 traditionellen Schiffen unter deutscher Flagge – somit fast 15% - nicht mitgerechnet die Schiffe, deren Eigner bereits aufgegeben haben. Anzumerken ist, dass diese Schiffe in der Vergangenheit bereits Zeugnisse nach der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe ausgestellt wurden. Ist diese restriktive Auslegung im Sinne des Ministeriums? Welchen Hintergrund hat es, die Flotte der traditionellen Schiffe in Deutschland massiv zu dezimieren? Welche Kriterien gibt das Ministerium an die beliehene BG zur Prüfung insbesondere der Kriterien „Historizität“ und „ideell“? Gibt es Fachleute, welche den historischen Kontext der Schiffe beurteilen? Wenn ja, welchen fachlichen Hintergrund haben diese Personen? Wenn nein, nach welchen Kriterien richtet sich eine Entscheidung im Einzelfall? Gibt es eine Verfahrungsanweisung dazu? Was meint das Ministerium in seiner Richtlinie mit „ideell“ genau, wie ist dieses definiert, was soll es bedeuten? Welche Unterlagen darf die BG anfordern bzgl. des Kriteriums „ideell“ insbesondere bei Privateignern? Dürfen komplette Finanzunterlagen von Privatpersonen wie Steuerbescheide, sowie Steuererklärungen nebst vollständigen Buchhaltungsunterlagen angefordert werden? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage basiert dies? Welche fachliche Eignung liegt vor, diese Unterlagen zu prüfen? Gibt es eine Verfahrungsanweisungen / Durchführungsverordnungen /Verwaltungsvorschriften des Ministeriums an die beliehene BG zur Ausstellung von Sicherheitszeugnissen für traditionelle Schiffe nach der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe vzw. die Anwendung der Richtlinie im allgemeinen? Welche Inhalte hat/haben diese? Gibt es eine Übergangslösung bis zu einer neuen Sicherheitsrichtlinie für die derzeit durch die restriktive Auslegung der BG in massive Schwierigkeit geratenen Schiffe? Wenn ja, wie sieht diese aus? Wenn nein, soll es eine Möglichkeit geben Übergangslösungen / Bestandsschutz zu finden, festzuschreiben?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Anfrage IGF Aktenzeichen wurde mitgeteilt
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage IGF
Datum
15. August 2012
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen wurde mitgeteilt

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. August 2012
Status
Anfrage erfolgreich
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