Sicherheitsrichtlinie zur Installation und zum Betrieb der Komponenten der Telematikinfrastrukur in Arztpraxen

- Verfügbare verbindliche (Sicherheits-)Richtlinien zum Betrieb der Komponenten der Telematikinfrastruktur in Arztpraxen (Konnektor, Kartenterminal, usw.), welche sich an den Arzt, den Praxisinhaber und/oder an den die Installation vernehmenden Techniker richten, sofern diese verfügbar sind.
- Hilfsweise oder ergänzend dazu Empfehlungen, Leitfäden oder andere Dokumente betreffend der sicheren Installation oder des sicheren Betriebs der Telematikinfrastruktur in Arztpraxen.

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  • Datum
    30. Dezember 2019
  • Frist
    4. Februar 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Verfügbare verbin…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
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Betreff
Sicherheitsrichtlinie zur Installation und zum Betrieb der Komponenten der Telematikinfrastrukur in Arztpraxen [#172945]
Datum
30. Dezember 2019 22:58
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Verfügbare verbindliche (Sicherheits-)Richtlinien zum Betrieb der Komponenten der Telematikinfrastruktur in Arztpraxen (Konnektor, Kartenterminal, usw.), welche sich an den Arzt, den Praxisinhaber und/oder an den die Installation vernehmenden Techniker richten, sofern diese verfügbar sind. - Hilfsweise oder ergänzend dazu Empfehlungen, Leitfäden oder andere Dokumente betreffend der sicheren Installation oder des sicheren Betriebs der Telematikinfrastruktur in Arztpraxen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172945
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer unten stehenden IFG-Anfrage. Mit…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage Sicherheitsrichtlinie zur Installation und zum Betrieb der Komponenten der Telematikinfrastrukur in Arztpraxen [#172945]
Datum
20. Januar 2020 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer unten stehenden IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen