Sicherheitsrichtlinien Bundesstraße 462

Schönen guten Tag,

beim Bau der Bundesstraße 462 wurde eine Einfahrt nicht im Sinne aller Sicherheitsrichtlinien gebaut, nun nach Renovierung dieser wurde sicherlich darauf geachtet das die Einfahrt nach neusten Erkenntnissen modernisiert wurde um für Leib und Leben der Anwohner und die der Autofahrer sorge zu tragen.
In welchen Umfang wurde die Gefahrenstelle entschärft und welche baulichen Maßnahmen wurden hierfür getroffen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und einen guten Start in die Woche.

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  • Datum
    24. August 2015
  • Frist
    25. September 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schönen guten Ta…
An Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme Details
Von
J. T.
Betreff
Sicherheitsrichtlinien Bundesstraße 462 [#11160]
Datum
24. August 2015 00:34
An
Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schönen guten Tag, beim Bau der Bundesstraße 462 wurde eine Einfahrt nicht im Sinne aller Sicherheitsrichtlinien gebaut, nun nach Renovierung dieser wurde sicherlich darauf geachtet das die Einfahrt nach neusten Erkenntnissen modernisiert wurde um für Leib und Leben der Anwohner und die der Autofahrer sorge zu tragen. In welchen Umfang wurde die Gefahrenstelle entschärft und welche baulichen Maßnahmen wurden hierfür getroffen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und einen guten Start in die Woche.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, J. T. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen J. T.

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