Sicherheitsüberprüfung der Wahl-Management / Auszählungssoftware votemanager

1. Bitte informieren Sie mich über die bisher durchgeführten Schritte zur Überprüfung und die Ergebnisse dieser Überprüfungen bezüglich der Sicherheit der Software votemanager der vote IT GmbH (bzw. der nach den diversen Umbenennungen und Zusammenschlüssen entstandenen Varianten, ehemals IVU elect etc.), die von vielen deutschen Städten und Kreisen für die Durchführung der Bundestagswahlen 2021 eingesetzt wird.

2. Welche einschlägigen Technischen Richtlinien bzw. Empfehlungen hat das BSI für den Einsatz des Softwarepaketes entwickelt?

3. Wie wird die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien und Empfehlungen für den Einsatz geprüft?

Ich bitte um Übersendung der Antworten per e-mail.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Bitte informieren Sie m…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherheitsüberprüfung der Wahl-Management / Auszählungssoftware votemanager [#226921]
Datum
17. August 2021 16:04
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Bitte informieren Sie mich über die bisher durchgeführten Schritte zur Überprüfung und die Ergebnisse dieser Überprüfungen bezüglich der Sicherheit der Software votemanager der vote IT GmbH (bzw. der nach den diversen Umbenennungen und Zusammenschlüssen entstandenen Varianten, ehemals IVU elect etc.), die von vielen deutschen Städten und Kreisen für die Durchführung der Bundestagswahlen 2021 eingesetzt wird. 2. Welche einschlägigen Technischen Richtlinien bzw. Empfehlungen hat das BSI für den Einsatz des Softwarepaketes entwickelt? 3. Wie wird die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien und Empfehlungen für den Einsatz geprüft? Ich bitte um Übersendung der Antworten per e-mail.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226921/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrage nach dem Informa…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Sicherheitsüberprüfung der Wahl-Management / Auszählungssoftware votemanager [#226921]
Datum
3. September 2021 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Übersendung einer persönlichen E-Mail-Adresse. Ihre persönliche E-Mail-Adresse wird benötigt, um eine ordnungsgemäße Bekanntgabe an Sie persönlich sicherzustellen. Ich verweise insoweit auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln – Az.: 13 K 1189/20 – vom 18.03.2021. Sollten Sie keine persönliche E-Mail-Adresse übermitteln, erhalten Sie den Bescheid auf den Postweg an Ihre untenstehende Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine persönliche e-mail-Adresse ist [geschwärzt], bitte diese für die Zustellung …
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sicherheitsüberprüfung der Wahl-Management / Auszählungssoftware votemanager [#226921]
Datum
3. September 2021 12:03
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine persönliche e-mail-Adresse ist [geschwärzt], bitte diese für die Zustellung benutzen. ... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 226921 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Das BSI hat keine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt und lediglich einen Anforderungskatalog auf der Basis der al…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Sicherheitsüberprüfung der Wahl-Management / Auszählungssoftware votemanager
Datum
8. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Das BSI hat keine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt und lediglich einen Anforderungskatalog auf der Basis der allgemeinen IT-Grundschutz-Richtlinien entwickelt.