Sicherheitsüberprüfungen des Polizeimessengers "poMMes"

Berichte der Überprüfungen bzgl. der Sicherheit und/oder der Datenschutzkonformität des Polizeimessengers "poMMes" oder etwaige andere Überprüfungen (siehe https://twitter.com/Polizei_KO/status/1541707870428880896)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Juni 2022
  • Frist
    30. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Berichte der Ü…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherheitsüberprüfungen des Polizeimessengers "poMMes" [#252276]
Datum
28. Juni 2022 11:09
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Berichte der Überprüfungen bzgl. der Sicherheit und/oder der Datenschutzkonformität des Polizeimessengers "poMMes" oder etwaige andere Überprüfungen (siehe https://twitter.com/Polizei_KO/status/1541707870428880896)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252276 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252276/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Auskunft nach dem L…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Sicherheitsüberprüfungen des Polizeimessengers "poMMes" [#252276]
Datum
1. Juli 2022 14:09
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
1,1 MB
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Auskunft nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom 28.06.2022 beim Ministerium des Innern und für Sport. Der Anlage können Sie mein Antwortschreiben entnehmen. Mit freundlichen Grüßen