Sicherstellung der gesetzlich vorgegebenen Fristen für die Beantwortung von IFG-Anfragen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

beschreiben Sie, wie Ihr Ministerium die Beantwortung von Anfragen nach IFG innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit sicherstellt.

Bitte beschreiben Sie ob und warum es zu Ausnahmen kommt.
Bitte begründen Sie diese.

Vielen Dank im Voraus

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § << Adresse entfernt >> Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz << Adresse entfernt >> Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. << Adresse entfernt >> VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. << Adresse entfernt >> IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2020
  • Frist
    10. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in beschreiben Sie, wie Ihr Ministerium die Beantwortung v…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherstellung der gesetzlich vorgegebenen Fristen für die Beantwortung von IFG-Anfragen [#179645]
Datum
7. Februar 2020 19:38
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in beschreiben Sie, wie Ihr Ministerium die Beantwortung von Anfragen nach IFG innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit sicherstellt. Bitte beschreiben Sie ob und warum es zu Ausnahmen kommt. Bitte begründen Sie diese. Vielen Dank im Voraus Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § << Adresse entfernt >> Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz << Adresse entfernt >> Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. << Adresse entfernt >> VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. << Adresse entfernt >> IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179645<< Adresse entfernt >>f53c93cf7d6a<< Adresse entfernt >>b574b7d<< Adresse entfernt >>f049ebd859/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß § 11 Absatz 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Sicherstellung der gesetzlich vorgegebenen Fristen für die Beantwortung von IFG-Anfragen [#179645]
Datum
5. März 2020 16:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß § 11 Absatz 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien ist "jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter für die sach- und zeitgerechte sowie wirtschaftliche Bearbeitung der übertragenen Aufgaben selbst verantwortlich und soll in den Angelegenheiten des zugewiesenen Aufgabengebietes initiativ und eigenständig arbeiten". Gesetzliche Fristen (z.B. nach § 8 Absatz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG)) oder im Einzelfall ein großer Verwaltungsaufwand können eine längere Bearbeitungszeit nach sich ziehen. Mit freundlichen Grüßen