Sicherstellung der Kommunikation über eine DMO-Funkkette in der Stadt Ludwigshafen

Unter
https://bks-portal.rlp.de/sites/default/files/og-group/36/dokumente/221109_DMO_Redundanz_Konzept_Handlungshilfe_1.pdf
stellt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion das Dokument
"
DMO-REDUNDANZ-KONZEPT
Sicherstellung der Kommunikation innerhalb einer Kommune über DMO
-Handlungshilfe-
"
zur Verfügung.

Dort heißt es:
"
1. Problembeschreibung
Sollte es bei einem flächendeckenden Kommunikationsausfall in einer Gebietskörperschaft (hier beispielhaft einer Verbandsgemeinde) zu einem medizinischen Notfall oder einer anderern Einsatzlage zur Gefahrenabwehr kommen, stellt sich die Frage: Wie kann, durch den Betroffenen, ein Notruf abgesetzt werden und an die entsprechende Stelle (z.B. FEZ oder ILS) weitergeleitet werden.
Entsprechend den Vorgaben des Landes [Ausgabe vom Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz „Einsatzmaßnahmen bei Stromausfall“ – Checkliste- Stand:
10.04.2013] sind die Feuerwehrgerätehäuser spätestens nach 30-minütigem Stromausfall zu besetzen, sodass der Bevölkerung anstelle der üblichen Festnetz- oder Mobilfunkalarmierung
der Weg über die Ortsfeuerwehr gewährleistet wird.
Als Redundanz zur TMO-Kommunikation im Tetra-Digitalfunk BOS wurde im Rahmen dieser Abschnittsarbeit ein zweiter Weg über einen reinen DMO-Betrieb [Direct-Mode – netzunabhängiger Betrieb] ausgearbeitet.
Im DMO-Betrieb sind keine externen Einrichtungen notwendig.
Die jeweiligen Funkgeräte kommunizieren hier auf direktem Weg miteinander.

2. Herangehensweise
Im DMO-Betrieb ist eine sogenannte Funkkette zu bilden, sodass der Notruf von einen zum nächsten Ort abgesetzt werden kann.
Dies ist solange zu wiederholen, bis der Notruf in der FEZ angekommen ist.
Die Weiterleitung der z.B. Notrufe von der FEZ aus in Richtung Leitstelle ist in der angenommenen Lage als redundant sichergestellt (in RLP durch die gehärtete 4m Gleichwelle des Rettungsdienstes) anzunehmen und wird in dieser Ausarbeitung nicht weiterverfolgt.

Zunächst muss man sich einen Überblick der einzelnen Feuerwehrgerätehäuser innerhalb der betroffenen VG verschaffen.
Hierzu eignet sich beispielsweise die Kartendarstellung der FWH aus dem BKS-Portal https://bks-portal.rlp.de/, welche für jeden angemeldeten Nutzer in seiner Gebietskörperschaft frei zur Verfügung steht.

Aufgrund von Erfahrungswerten sollte man mit Hilfe von z.B. Topografischen Karten oder vergleichbaren geografischen Systemen erkennen, ob Gerätehäuser aufgrund ihrer Lage leicht, schwierig oder eher gar nicht über DMO-Betrieb erreicht werden können.
Schon bei dieser Betrachtung wird man erkennen, dass es im späteren Verlauf wichtig sein kann, sich markante Geländepunkte als zusätzliche Standorte herauszusuchen.
Um dieses redundante DMO-Netz dann zu definieren sind im Vorfeld entsprechende Testfahrten sowie eine abschließende Übung aller Wehren der VG durchgeführt worden.
[...]
2.1.5. Ortschaften ohne Empfang
Sollten all die zuvor beschriebenen Varianten fehlgeschlagen, bleibt nichts Anderes übrig, als den Standort des eigenen Feuerwehrhauses zu verlassen und sich einen
geeigneten Hilfspunkt zu suchen.
Dieser kann beispielsweise eine Grillhütte oder eine Kreuzung oberhalb des Ortes sein.
Er sollte natürlich so gewählt und definiert werden, dass ein Dritter diesen jederzeit anfahren kann.
Der Standort ist in einem abzulegenden Ablaufplan genauso zu beschreiben.
Je nach Entfernung des Hilfspunktes vom eigenen Feuerwehrhaus kann es auch eine sinnvolle Lösung sein, komplett auf diesen Punkt zu verzichten und direkt die Nachbarwehr per Kfz anzufahren. Jedoch muss auch dieser Schritt als definierter Weg in einem Abfolgeplan verankert und für jeden erkennbar hinterlegt werden.
[...]
"

Meine Fragen an die Stadt-Verwaltung als Trägerin der Feuerwehr:

1) Wurden bei Ihnen bereits die in der Handlungshilfe Kapitel 2.1 beschriebenen Testfahrten durchgeführt, um die DMO-Funkreichweite der Feuerwehr-Einsatz-Zentrale (FEZ) und die Lage der "DMO-Sternpunkte" zu bestimmen ?

2) Wurde bei Ihnen bereits die in der Handlungshilfe Kapitel 2.2 beschriebene Übung durchgeführt ?

3) Wurde bei Ihnen bereits das in der Handlungshilfe Kapitel 2.2.3 beschrieben Organigramm erzeugt, welches sämtliche, möglichen DMO-Funkverbindungen auf einen Blick darstellt ?

4) Sollte dies noch nicht erfolgt sein, wie ist der Zeitplan zum Durchführen der Testfahrt, Übung und Erstellung des Organigramms der DMO-Funkverbindungen ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2023
  • Frist
    22. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter https://bks-portal.rlp.de/si…
An Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherstellung der Kommunikation über eine DMO-Funkkette in der Stadt Ludwigshafen [#270707]
Datum
18. Februar 2023 23:30
An
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://bks-portal.rlp.de/sites/default/files/og-group/36/dokumente/221109_DMO_Redundanz_Konzept_Handlungshilfe_1.pdf stellt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion das Dokument " DMO-REDUNDANZ-KONZEPT Sicherstellung der Kommunikation innerhalb einer Kommune über DMO -Handlungshilfe- " zur Verfügung. Dort heißt es: " 1. Problembeschreibung Sollte es bei einem flächendeckenden Kommunikationsausfall in einer Gebietskörperschaft (hier beispielhaft einer Verbandsgemeinde) zu einem medizinischen Notfall oder einer anderern Einsatzlage zur Gefahrenabwehr kommen, stellt sich die Frage: Wie kann, durch den Betroffenen, ein Notruf abgesetzt werden und an die entsprechende Stelle (z.B. FEZ oder ILS) weitergeleitet werden. Entsprechend den Vorgaben des Landes [Ausgabe vom Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz „Einsatzmaßnahmen bei Stromausfall“ – Checkliste- Stand: 10.04.2013] sind die Feuerwehrgerätehäuser spätestens nach 30-minütigem Stromausfall zu besetzen, sodass der Bevölkerung anstelle der üblichen Festnetz- oder Mobilfunkalarmierung der Weg über die Ortsfeuerwehr gewährleistet wird. Als Redundanz zur TMO-Kommunikation im Tetra-Digitalfunk BOS wurde im Rahmen dieser Abschnittsarbeit ein zweiter Weg über einen reinen DMO-Betrieb [Direct-Mode – netzunabhängiger Betrieb] ausgearbeitet. Im DMO-Betrieb sind keine externen Einrichtungen notwendig. Die jeweiligen Funkgeräte kommunizieren hier auf direktem Weg miteinander. 2. Herangehensweise Im DMO-Betrieb ist eine sogenannte Funkkette zu bilden, sodass der Notruf von einen zum nächsten Ort abgesetzt werden kann. Dies ist solange zu wiederholen, bis der Notruf in der FEZ angekommen ist. Die Weiterleitung der z.B. Notrufe von der FEZ aus in Richtung Leitstelle ist in der angenommenen Lage als redundant sichergestellt (in RLP durch die gehärtete 4m Gleichwelle des Rettungsdienstes) anzunehmen und wird in dieser Ausarbeitung nicht weiterverfolgt. Zunächst muss man sich einen Überblick der einzelnen Feuerwehrgerätehäuser innerhalb der betroffenen VG verschaffen. Hierzu eignet sich beispielsweise die Kartendarstellung der FWH aus dem BKS-Portal https://bks-portal.rlp.de/, welche für jeden angemeldeten Nutzer in seiner Gebietskörperschaft frei zur Verfügung steht. Aufgrund von Erfahrungswerten sollte man mit Hilfe von z.B. Topografischen Karten oder vergleichbaren geografischen Systemen erkennen, ob Gerätehäuser aufgrund ihrer Lage leicht, schwierig oder eher gar nicht über DMO-Betrieb erreicht werden können. Schon bei dieser Betrachtung wird man erkennen, dass es im späteren Verlauf wichtig sein kann, sich markante Geländepunkte als zusätzliche Standorte herauszusuchen. Um dieses redundante DMO-Netz dann zu definieren sind im Vorfeld entsprechende Testfahrten sowie eine abschließende Übung aller Wehren der VG durchgeführt worden. [...] 2.1.5. Ortschaften ohne Empfang Sollten all die zuvor beschriebenen Varianten fehlgeschlagen, bleibt nichts Anderes übrig, als den Standort des eigenen Feuerwehrhauses zu verlassen und sich einen geeigneten Hilfspunkt zu suchen. Dieser kann beispielsweise eine Grillhütte oder eine Kreuzung oberhalb des Ortes sein. Er sollte natürlich so gewählt und definiert werden, dass ein Dritter diesen jederzeit anfahren kann. Der Standort ist in einem abzulegenden Ablaufplan genauso zu beschreiben. Je nach Entfernung des Hilfspunktes vom eigenen Feuerwehrhaus kann es auch eine sinnvolle Lösung sein, komplett auf diesen Punkt zu verzichten und direkt die Nachbarwehr per Kfz anzufahren. Jedoch muss auch dieser Schritt als definierter Weg in einem Abfolgeplan verankert und für jeden erkennbar hinterlegt werden. [...] " Meine Fragen an die Stadt-Verwaltung als Trägerin der Feuerwehr: 1) Wurden bei Ihnen bereits die in der Handlungshilfe Kapitel 2.1 beschriebenen Testfahrten durchgeführt, um die DMO-Funkreichweite der Feuerwehr-Einsatz-Zentrale (FEZ) und die Lage der "DMO-Sternpunkte" zu bestimmen ? 2) Wurde bei Ihnen bereits die in der Handlungshilfe Kapitel 2.2 beschriebene Übung durchgeführt ? 3) Wurde bei Ihnen bereits das in der Handlungshilfe Kapitel 2.2.3 beschrieben Organigramm erzeugt, welches sämtliche, möglichen DMO-Funkverbindungen auf einen Blick darstellt ? 4) Sollte dies noch nicht erfolgt sein, wie ist der Zeitplan zum Durchführen der Testfahrt, Übung und Erstellung des Organigramms der DMO-Funkverbindungen ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270707/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherstellung der Kommunikation über eine DMO-Funkkette in der St…
An Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LTranspG-Antrag: Sicherstellung der Kommunikation über eine DMO-Funkkette in der Stadt Ludwigshafen [#270707]
Datum
5. April 2023 13:00
An
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherstellung der Kommunikation über eine DMO-Funkkette in der Stadt Ludwigshafen“ vom 18.02.2023 (#270707) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
DMO-REDUNDANZ-KONZEPT Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antra…
Von
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Betreff
DMO-REDUNDANZ-KONZEPT
Datum
27. April 2023 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags nach dem Landestransparenzgesetz. Nach § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag die Identität des Antragstellers erkennen lassen. Bei einem elektronischen Antrag genügt die bloße Angabe der E-Mail-Adresse nicht, hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich. Ich bitte Sie daher zunächst um Mitteilung Ihrer Anschrift und persönliche Mailadresse für die Beantwortung Ihrer Anfrage. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
DMO-REDUNDANZ-KONZEPT Sehr << Antragsteller:in >> das DMO-REDUNDANZ-KONZEPT ist den Aufgabenträgern l…
Von
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Betreff
DMO-REDUNDANZ-KONZEPT
Datum
27. April 2023 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das DMO-REDUNDANZ-KONZEPT ist den Aufgabenträgern lediglich als Handlungshilfe empfohlen. Es gab und gibt bislang keine Verpflichtung es umzusetzen. Vielmehr liegt die Gestaltung des Katastrophenschutzes in den Händen der jeweiligen Aufgabenträger. Der derzeitige BOS-Funkt ist hochverfügbar. Zusätzlich wurden weitere Optionen zur Gewährleistung einer sicheren Komunikation erarbeitet und getestet. Dies beinhaltet auch eine Kommunikation über DMO. Die Handlungshilfe wurde in der beschriebenen Form nicht angewendet. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: DMO-REDUNDANZ-KONZEPT [#270707] Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags u…
An Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: DMO-REDUNDANZ-KONZEPT [#270707]
Datum
27. April 2023 22:27
An
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270707/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
AUTO: Jochen Hummel ist außer Haus. (Rückkehr am 03.05.2023) Ich werde ab 27.04.2023 nicht im Büro sein. Ich kehr…
Von
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Betreff
AUTO: Jochen Hummel ist außer Haus. (Rückkehr am 03.05.2023)
Datum
27. April 2023 22:27
Status
Ich werde ab 27.04.2023 nicht im Büro sein. Ich kehre zurück am 03.05.2023. In besonders dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat. Telefon 0621 [geschwärzt] Hinweis: Dies ist eine automatische Antwort auf Ihre Nachricht "AW: DMO-REDUNDANZ-KONZEPT [#270707]" gesendet am 27.04.2023 22:27:08. Diese ist die einzige Benachrichtigung, die Sie empfangen werden, während diese Person abwesend ist.