Sicherstellung des Kindeswohlvorrangs bei Deportationen (Abschiebungen/Takebacks gem. Dublin-III-VO)
Alle Informationen, Dienstanweisungen und andere Handlungsanleitungen, die erkennen lassen, wie das Regierungspräsidium Karlsruhe im Rahmen von durch das BAMF beauftragten Deportationen von Kindern den Kindeswohlvorrang, der sich z.B. aus der UN-KRK, der UN-Behindertenrechtskonvention, der Dublin-III-VO und anderen einschlägigen Rechtsnormen ergibt, verwirklichen.
Informationen dazu, wie die entsprechenden Maßnahmen, derartige Fälle betreffend, validiert und evaluiert werden, um sicherzustellen, dass der rechtsverbindlich vorgeschriebene Vorrang des Kindeswohls in der Praxis gewährleistet ist.
Anfrage eingeschlafen
-
Datum2. August 2019
-
8. September 2019
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!