Sie verschenken 558.000 Impfdosen Biontech Impfstoff, obwohl Impfzentren wegen Mangel schließen

1.Deutschland verzichtet auf 558.000 Dosen dringend benötigten Biontech Impfstoff, der höchsten Wirkungsklasse ca 95 % ( Zeitungsartikel 4.2021 )
2. in Deutschland schließen Impfzentren mitten am Tage, weil der Impfstoff ausgeht und schicken Wähler mit Impftermin die mit dem Taxi anreisen, nach Hause ( TV 6.4.2021)

3 kluge Staaten 3 aus 27 denken an den Schutz Ihrer Bevölkerung und tun dies nicht ! der smarte kluge Kanzler KURZ aus Österreich, Tschechien und die Slowenien machen dies nicht, prüfe alles, denke selbst und entscheide zu 100 % für den Schutz deiner Bevölkerung.

Welche Dokumente haben Sie
1. Für die Entscheidung Impfstoff der in Deutschland fehlt zu verschenken, bzw. die Kaufoption nicht zu nutzen, idealerweise 1 Papier aus dem man sieht welcher Staat in welcher Höhe beim „SPENDEN“ mitmacht, also warum Deutschland den Löwenanteil von 558.000 Dosen des wertvollen Vakzins übernimmt bei 24 Spendern insgesamt 2,8 Millionen Impfdosen.
2. Die dazugehörige Pressemitteilung, wann und wie haben Sie dies SOFORT und ohne schuldhaftes Zögern an die Presse gegeben mit Datum und Verteiler.
Idealerweise je 1 DIN A 4 Blatt übersichtlich und zusammengefasst,

Anmerkung:
Es fehlt eindeutig als INFO auf Ihrer Homepage warum der Impfstoff so knapp ist, weglassen ist eine bewußte Desinformation.

Und kein bla bla blub, wir haben soo viel zu tun, es dauert länger:
a. Sie beschaffen keinen Impfstoff – EU kauft
b. Sie organisieren keine Impfzentren, das machen die Länder
c. Sie verhandeln NICHT mit Putin, das macht Kanzler Kurz der Verträge hat
d. Sie machen keinen täglichen Druck auf die lahme EMA
e. Sie machen keine Notfallzulassung
f. Sie kümmern sich nicht um Selbsttest, das sollen die Diskounter für sie machen
g. Sie beantworten Anfragen nicht zeitgerecht
h. Sie haben nicht mal einen funktionierenden Pandemieplan, das merkelt sich
i. Wir sind eines der lahmsten Länder beim impfen ( our world in data ) hinter GB & USA & Chile
Seien sie mal nicht lahm bei der Antwort, überraschen Sie mich mit Ihrem TEMPO

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.Deutschland verzichtet a…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sie verschenken 558.000 Impfdosen Biontech Impfstoff, obwohl Impfzentren wegen Mangel schließen [#217599]
Datum
7. April 2021 07:50
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.Deutschland verzichtet auf 558.000 Dosen dringend benötigten Biontech Impfstoff, der höchsten Wirkungsklasse ca 95 % ( Zeitungsartikel 4.2021 ) 2. in Deutschland schließen Impfzentren mitten am Tage, weil der Impfstoff ausgeht und schicken Wähler mit Impftermin die mit dem Taxi anreisen, nach Hause ( TV 6.4.2021) 3 kluge Staaten 3 aus 27 denken an den Schutz Ihrer Bevölkerung und tun dies nicht ! der smarte kluge Kanzler KURZ aus Österreich, Tschechien und die Slowenien machen dies nicht, prüfe alles, denke selbst und entscheide zu 100 % für den Schutz deiner Bevölkerung. Welche Dokumente haben Sie 1. Für die Entscheidung Impfstoff der in Deutschland fehlt zu verschenken, bzw. die Kaufoption nicht zu nutzen, idealerweise 1 Papier aus dem man sieht welcher Staat in welcher Höhe beim „SPENDEN“ mitmacht, also warum Deutschland den Löwenanteil von 558.000 Dosen des wertvollen Vakzins übernimmt bei 24 Spendern insgesamt 2,8 Millionen Impfdosen. 2. Die dazugehörige Pressemitteilung, wann und wie haben Sie dies SOFORT und ohne schuldhaftes Zögern an die Presse gegeben mit Datum und Verteiler. Idealerweise je 1 DIN A 4 Blatt übersichtlich und zusammengefasst, Anmerkung: Es fehlt eindeutig als INFO auf Ihrer Homepage warum der Impfstoff so knapp ist, weglassen ist eine bewußte Desinformation. Und kein bla bla blub, wir haben soo viel zu tun, es dauert länger: a. Sie beschaffen keinen Impfstoff – EU kauft b. Sie organisieren keine Impfzentren, das machen die Länder c. Sie verhandeln NICHT mit Putin, das macht Kanzler Kurz der Verträge hat d. Sie machen keinen täglichen Druck auf die lahme EMA e. Sie machen keine Notfallzulassung f. Sie kümmern sich nicht um Selbsttest, das sollen die Diskounter für sie machen g. Sie beantworten Anfragen nicht zeitgerecht h. Sie haben nicht mal einen funktionierenden Pandemieplan, das merkelt sich i. Wir sind eines der lahmsten Länder beim impfen ( our world in data ) hinter GB & USA & Chile Seien sie mal nicht lahm bei der Antwort, überraschen Sie mich mit Ihrem TEMPO
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217599/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Sie verschenken 558 000 Impfdosen Biontech Impfstoff obwohl Impfzentren wegen Mangel schließ…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Sie verschenken 558 000 Impfdosen Biontech Impfstoff obwohl Impfzentren wegen Mangel schließen #2... [#217599]
Datum
15. April 2021 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Zwischennachricht, Sie verschenken 558 000 Impfdosen Biontech Impfstoff obwohl Impfzentren wegen Mangel schließen…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Sie verschenken 558 000 Impfdosen Biontech Impfstoff obwohl Impfzentren wegen Mangel schließen #2... [#217599 ]
Datum
7. Mai 2021 07:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
WG: Sie verschenken 558 000 Impfdosen Biontech Impfstoff obwohl Impfzentren wegen Mangel schließen #2... [#21759…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Sie verschenken 558 000 Impfdosen Biontech Impfstoff obwohl Impfzentren wegen Mangel schließen #2... [#217599]
Datum
19. Juli 2021 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag bezieht sich auf die Verteilung von 10 Mio. Dosen des COVID-19-Impfstoffs aus dem zweiten Vertrag der Europäischen Kommission mit den Herstellern Pfizer/BioNTech. Mit diesem Vertrag wurden für die EU-Mitgliedstaaten 200 Mio. Dosen des Impfstoffs für 2021 fest bestellt und es bestand eine Option, weitere 100 Mio. Dosen im vierten Quartal 2021 zu erhalten. Am 16. März 2021 teilte die Europäische Kommission mit, sie habe sich mit Pfizer/BioNTech auf eine vorgezogene Lieferung von 10 der 100 Mio. optionalen Dosen bereits im zweiten Quartal 2021 geeinigt (siehe die Pressemitteilung der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/commission/press...). Einige EU-Mitgliedstaaten, die in der Vergangenheit die ihnen bei der gemeinsamen Impfstoffbeschaffung zustehenden Kontingente nach Bevölkerungszahl nicht voll ausgeschöpft hatten, äußerten den Wunsch, bei der Verteilung der vorgezogenen 10 Mio. Dosen vorrangig berücksichtigt zu werden, auch um zu große Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich des Impffortschritts zu vermeiden. Am 25. März 2021 befassten sich die Mitglieder des Europäischen Rates (ER) bei einer Videokonferenz mit dem Thema. In der Erklärung der Mitglieder des ER bestätigten diese, "dass die Zuteilung der Impfstoffe anteilig anhand der Bevölkerungszahl erfolgt". Sie ersuchten den Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (2. Teil) (AStV), "die Frage, wie schnell die Impfstoffe geliefert werden können, bei der Zuteilung der 10 Millionen beschleunigt bereitgestellten Dosen von BioNTech-Pfizer im zweiten Quartal 2021 im Geiste der Solidarität zu behandeln" (siehe die Erklärung der Mitglieder des ER unter https://www.consilium.europa.eu/de/me...). Als Ergebnis der Sitzung des AStV am 1. April 2021 wurde entsprechend einem Vorschlag der portugiesischen Ratspräsidentschaft (s. Anlage) entschieden, ca. 2,85 Mio. der vorgezogenen 10 Mio. Impfstoffdosen fünf EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Kroatien, Estland, Lettland, Slowakei) zur Verfügung zu stellen, die bis dahin besonders wenig Impfstoff bestellt hatten und denen auf diesem Wege ermöglicht werden sollte, mit den bis Ende des zweiten Quartals erwarteten Lieferungen eine Impfquote von mindestens ca. 45 % der Bevölkerung zu erreichen. Daran beteiligt waren alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Österreich, der Tschechischen Republik und Slowenien. Bezogen auf die 100 Mio. optionalen Dosen insgesamt erhält jeder EU-Mitgliedstaat den seiner Bevölkerungszahl entsprechenden Anteil, d.h. der geringere Anteil an den vorgezogenen 10 Mio. Dosen im zweiten Quartal wird bis zum Ende des vierten Quartals ausgeglichen. Deutschland hat somit weder Impfdosen verschenkt noch auf seinen Anteil verzichtet. Eine gesonderte Pressemitteilung zu der Einigung im AStV, die die Erklärung der Mitglieder des ER umsetzt, wurde seitens des Bundesministeriums für Gesundheit nicht herausgegeben. In der Funktion als Ratspräsidentschaft hat Portugal am 1. April 2021 eine gesonderte Pressemitteilung über die Einigung im AStV veröffentlicht (siehe auch https://www.2021portugal.eu/media/i4f...) Mit freundlichen Grüßen,