Signalausstattung der oberirdischen Haltestellen der U-Bahn im Stadtgebiet

Unter dem Eindruck eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden in Höhe der Lortzngstraße am 10.12.2019 stelle ich mir die Frage, ob die Fußgängerübergänge an den oberirdischen Haltestellen des U-Bahnnetzes ausreichend gesichert sind. Aus meiner persönlicher Erfahrung als Mensch mit einer hochgradigen Sehbehinderung muss ich feststellen, dass die vorhandene Signalaustattung nicht immer einen gefahrlosen Übergang gewährleistet hat.
Meine Anfrage bezieht sich darauf, ob sich besagte Haltestellen mit einer akustischen Signaleinrichtung nachrüsten lassen.
Falls die Ausstattung der Fußgängerübergänge nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt, nennen Sie mir bitte die entsprechende Instanz.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Dezember 2019
  • Frist
    14. Januar 2020
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Torben Plößer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An DSW21 Dortmunder Stadtwerke Details
Von
Torben Plößer
Betreff
Signalausstattung der oberirdischen Haltestellen der U-Bahn im Stadtgebiet [#171903]
Datum
11. Dezember 2019 00:05
An
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter dem Eindruck eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden in Höhe der Lortzngstraße am 10.12.2019 stelle ich mir die Frage, ob die Fußgängerübergänge an den oberirdischen Haltestellen des U-Bahnnetzes ausreichend gesichert sind. Aus meiner persönlicher Erfahrung als Mensch mit einer hochgradigen Sehbehinderung muss ich feststellen, dass die vorhandene Signalaustattung nicht immer einen gefahrlosen Übergang gewährleistet hat. Meine Anfrage bezieht sich darauf, ob sich besagte Haltestellen mit einer akustischen Signaleinrichtung nachrüsten lassen. Falls die Ausstattung der Fußgängerübergänge nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt, nennen Sie mir bitte die entsprechende Instanz.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Torben Plößer Anfragenr: 171903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171903 Postanschrift Torben Plößer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Torben Plößer

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