Siltronic Übernahme

alle internen Unterlagen (z.B. Besprechungsprotokolle, Stellungnahmen, Kommunikation) zur Übernahme der Siltronic AG durch Global Wafers. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle internen Unt…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Siltronic Übernahme [#239441]
Datum
31. Januar 2022 21:01
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle internen Unterlagen (z.B. Besprechungsprotokolle, Stellungnahmen, Kommunikation) zur Übernahme der Siltronic AG durch Global Wafers. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239441 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239441/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre IFG-Anfrage vom 31.01.2021 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages auf Informationszu…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 31.01.2021
Datum
8. Februar 2022 10:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages auf Informationszugang nach dem IFG vom 31.01.2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrages ist das Referat VB1-I „Investitionsprüfung, EU- und internationale Beziehungen“ zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Ich danke Ihnen für Ihren Antrag, der hier unter dem Aktenzeichen 53305/001#006 geführt wird. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre IFG-Anfrage vom 31.01.2021: Sachstandsmitteilung Sehr Antragsteller/in in Ihrem Antrag vom 31.01.2022 - Az.…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 31.01.2021: Sachstandsmitteilung
Datum
14. Februar 2022 15:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in Ihrem Antrag vom 31.01.2022 - Az.: 53305/001#006 - begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen in Form der Zusendung "aller internen Unterlagen (z.B. Besprechungsprotokolle, Stellungnahmen, Kommunikation) zur Übernahme der Siltronic AG durch Global Wafers" nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich verstehe dies so, dass Sie Einsicht in alle beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorhandenen Unterlagen zu dem Vorgang begehren. Nach erster Durchsicht Ihres Antrages handelt es sich bei den begehrten Informationen auch um solche, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen enthalten können. Ein Antrag, der die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Dritter betrifft, muss begründet werden (§ 7 Abs. 1 S. 3 IFG). Ich bitte Sie daher, die Begründung nachzuholen und Ihr Informationsinteresse darzulegen. Ich weise darauf hin, dass voraussichtlich eine Drittbeteiligung der betroffenen Unternehmen nach § 8 Abs. 1 IFG erforderlich sein wird. Hierbei ist dem Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrags verlängert sich in diesem Fall entsprechend. Die Bearbeitung Ihres Antrags ist mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb voraussichtlich Gebühren am oberen Ende des Gebührenrahmens von bis zu EUR 500,00 anfallen werden. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt naturgemäß nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Bitte teilen Sie mit, ob Sie Ihren Antrag trotz voraussichtlich anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 31.01.2021: Sachstandsmitteilung [#239441] Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte trot…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 31.01.2021: Sachstandsmitteilung [#239441]
Datum
14. Februar 2022 17:56
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte trotz der Gebühren an meinem IFG-Antrag fest. Die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen können Sie schwärzen, so dass ein Drittbeteiligungsverfahren entfallen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239441 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239441/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 31.01.2021: Sachstandsmitteilung [#239441] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informat…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 31.01.2021: Sachstandsmitteilung [#239441]
Datum
15. August 2022 17:05
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Siltronic Übernahme“ vom 31.01.2022 (#239441) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 167 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Ihre Sachstandsanfrage Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Sachstandsanfrage vom 15.…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ihre Sachstandsanfrage
Datum
17. August 2022 10:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Sachstandsanfrage vom 15. August 2022. Leider wurde Ihre Erklärung zur Bereitschaft der Kostenübernahme vom 14. Februar 2022 durch ein Büroversehen nicht weitergeleitet, weshalb die weitere Bearbeitung Ihres Antrags unterblieb. Ich bitte hierfür um Entschuldigung und werde nun die zügige Bearbeitung Ihres Anliegens veranlassen. Hierzu ist eine Drittbeteiligung der betroffenen Unternehmen im Hinblick auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erforderlich. Dieses Erfordernis entfällt auch nicht durch Ihr Einverständnis mit Schwärzungen, weil bereits zur sachgerechten Ermittlung, ob und inwieweit es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt eine Beteiligung der betroffenen Unternehmen erforderlich ist. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
19. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,4 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#239441] Sehr geehrte Damen und …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#239441]
Datum
9. Oktober 2022 09:12
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. des in Ihrer E-Mail vom 17.08. erwähnten "Büroversehens" lege ich hiermit Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Bitte informieren Sie mich über dieses gesonderte Verwaltungsverfahren auf schriftlichem Wege. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 239441 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239441/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Siltronic Übernahme“ [#239441]
Datum
9. Oktober 2022 09:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/239441/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil in der Korrespondenz zunächst auf ein Drittbeteiligungsverfahren abgestellt wurde. Die Ablehnung bezieht sich jetzt jedoch auf den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" und erwägt noch nicht einmal einen Teilzugang. Insofern kann ich das zunächst avisierte Drittbeteiligungsverfahren nur als Abschreckungsmanöver verstehen, um Antragsteller von diesem heiklen Thema staatlicher Eingriffe in die Privatswirtschaft abzubringen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 239441.pdf - 2022-09-19_1-ifg-bmwk-20220919.pdf Anfragenr: 239441 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239441/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Oktober 2022 14:09
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#239441] Sehr << Antragste…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#239441]
Datum
18. Oktober 2022 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 09.10.2022, in der Sie Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde hinsichtlich des Büroversehens einlegen, welches dazu führte, dass Ihre E-Mail vom 14.02.2022 versehentlich nicht bearbeitet wurde. Die Fachaufsichtsbeschwerde ist hier nicht statthaft, da diese auf die Überprüfung der Rechts- und Zweckmäßigkeit einer Sachentscheidung gerichtet ist. Eine Sachentscheidung liegt bei einem Büroversehen jedoch nicht vor. Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich geprüft und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass ein einmaliges Büroversehen kein relevantes persönliches Fehlverhalten darstellt. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Dezember 2022 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-728/002 II#0230 [#239441] Sehr geehrte Damen und Herren, vor dem Hint…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-728/002 II#0230 [#239441]
Datum
14. Dezember 2022 16:07
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vor dem Hintergrund Ihrer Antwort vom 14.12.2022 bitte ich um Mitteilung, warum das BMWK in seiner E-Mail vom 14.02.2022 auf ein Drittbeteiligungsverfahren abstellt ("Nach erster Durchsicht Ihres Antrages handelt es sich bei den begehrten Informationen auch um solche, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen enthalten können."), wenn doch nach späterer Auffassung überhaupt keine Informationen herausgegeben werden können. Und warum wurde das Verfahren damit vom BMWK unnötig in die Länge gezogen? Außerdem: Wie beurteilen Sie die Aussage des BMWK vom 17.08.2022, dass angeblich ein "Büroversehen" das Verfahren wiederum verlängert hat? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 239441 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239441/

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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Januar 2023 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen

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