Silvester 2019/2020 Connewitzer Kreuz Leipzig

Anfrage an: Stadt Leipzig

anbei bitte ich um Zugang zu den Einsatzbefehlen, dem Einsatzablauf, den interen Einsatzbeschprechungen und Berichten bezogen auf den Polizeieinsatz am 31.12.2019/01.01.2020 am Connewitzer Kreuz in Leipzig.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Silvester 2019/2020 Connewitzer Kreuz Leipzig [#178909]
Datum
2. Februar 2020 01:43
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
anbei bitte ich um Zugang zu den Einsatzbefehlen, dem Einsatzablauf, den interen Einsatzbeschprechungen und Berichten bezogen auf den Polizeieinsatz am 31.12.2019/01.01.2020 am Connewitzer Kreuz in Leipzig.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 178909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178909 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Leipzig
Ihre Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrteAntragsteller/in gem. § 3 der In…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Silvester 2019/2020 Connewitzer Kreuz Leipzig [#178909] [Antwort]
Datum
3. Februar 2020 16:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrteAntragsteller/in gem. § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig haben nur natürliche Personen, die Einwohner/in (i. S. v. § 10 Abs. 1 SächsGemO) der Stadt Leipzig sind und in dieser seine/ihre Hauptwohnung hat, Anspruch auf Zugang zu den von dieser Satzung erfassten Informationen. Unabhängig davon, liegen uns die von Ihnen gewünschten Informationen nicht vor, da Ihre Fragen die Polizeidirektion Leipzig betreffen. Die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig gilt nur für die Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig, soweit sie Aufgaben in weisungsfreien Angelegenheiten wahrnehmen. Mit freundlichen Grüßen