Sind Coronamassnahmen aufgehoben nach dem Nicht eingreifen der Polizei in Berlin am Eochenende

Am Wochenende gab es in Berlin eine Demo gegen Rassismus mit 20000 Teilnehmern, ohne Einhaltung der Abstände. Die Polizei hat nicht eingegriffen, trotz Verletzung der Hygienevorschriften. Sind selbige ab sofort ausgesetzt?
Ich gehe jetzt davon aus, dass selbige mit sofortiger Wirkung nicht mehr bestehen.
Falls doch, erwarte ich eine Anzeige gegen den Berliner Innenminister, die Regierung sowie der Polizeileitung. Es ist völlig inakzeptabel, dass die einen verhaftet werden und Strafen bekommen und andere ohne jegliche Probleme gegen alles verstoßen dürfen und nicht eingeschritten wird. Das ist völliges Politikversagen.
Somit können alle ohne Vorschriften demonstrieren.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2020
  • Frist
    11. Juli 2020
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Claudia Günther
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Claudia Günther
Betreff
Sind Coronamassnahmen aufgehoben nach dem Nicht eingreifen der Polizei in Berlin am Eochenende [#188485]
Datum
9. Juni 2020 10:50
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am Wochenende gab es in Berlin eine Demo gegen Rassismus mit 20000 Teilnehmern, ohne Einhaltung der Abstände. Die Polizei hat nicht eingegriffen, trotz Verletzung der Hygienevorschriften. Sind selbige ab sofort ausgesetzt? Ich gehe jetzt davon aus, dass selbige mit sofortiger Wirkung nicht mehr bestehen. Falls doch, erwarte ich eine Anzeige gegen den Berliner Innenminister, die Regierung sowie der Polizeileitung. Es ist völlig inakzeptabel, dass die einen verhaftet werden und Strafen bekommen und andere ohne jegliche Probleme gegen alles verstoßen dürfen und nicht eingeschritten wird. Das ist völliges Politikversagen. Somit können alle ohne Vorschriften demonstrieren.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Claudia Günther Anfragenr: 188485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188485 Postanschrift Claudia Günther << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Claudia Günther

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
2020-06-16- Ihr Schreiben vom 09.06.2020 Sehr geehrte Frau Günther, Ihr Schreiben vom 09. Juni 2020 haben wir er…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2020-06-16- Ihr Schreiben vom 09.06.2020
Datum
16. Juni 2020 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
13,0 KB


Sehr geehrte Frau Günther, Ihr Schreiben vom 09. Juni 2020 haben wir erhalten. Sie formulieren einen Antrag nach den Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Der Informationsanspruch nach dem IFG NRW bezieht sich auf vorhandene amtliche Informationen. Die von Ihnen begehrten Informationen betreffend Berlin liegen hier jedoch nicht vor. Bezogen auf Nordrhein-Westfalen verweise ich auf die aktuell gültigen Regelungen für Nordrhein-Westfalen in Bezug auf das Corona-Virus (Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchV ). Diese finden Sie unter anderem hier: https://www.land.nrw/corona Mit freundlichen Grüßen