Sind rechtsfehlerhfte Verwaltungsbeschlüsse rechtswirksam?
1. Können sich Verwaltungsräte von Zweckverbänden oder Stadträte per Beschluss über rechtswirksame Schutzauflagen in einem Wasserrechtsbescheid hinwegsetzen,
oder
bedürfte es hierzu eines förmlichen Wasserrechtsverfahrens, einen solchen Bescheid (im Sinne der Beschlüsse) abzuändern oder aufzuheben?
2. Wären solche rechtsfehlerhaften Beschlüsse dann rechtswirksam,
oder
müsste nicht die Kommunalaufsicht nach dem BayVwVfG erforderlichenfalls deren "Heilung", Rückabwicklung anordnen.
3. Auf welchem Weg könnten die betroffenen/geschädigten Bürger das erreichen - wenn sich die Verwaltung uneinsichtig zeigt?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum10. Februar 2019
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13. März 2019
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