Sehr
geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31. März 2020.
Um sich selbst und andere vor einer Ansteckung schützen, sind eine gute Händehygiene (siehe
https://www.infektionsschutz.de/haendew…), Einhalten von Husten- und Niesregeln (siehe
https://www.infektionsschutz.de/hygiene…) und das Abstandhalten (mindestens 1,5 Meter) die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen.
Durch einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder bei der gegenwärtigen Knappheit ein textiler Schutz im Sinne eines MNS (sogenannte community mask oder Behelfsmaske) können Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Hingegen gibt es keine hinreichenden Belege dafür, dass ein MNS oder eine Behelfsmaske einen selbst vor einer Ansteckung durch andere schützt (Eigenschutz). Es ist zu vermuten, dass auch Behelfsmasken das Risiko verringern können, andere anzustecken, weil sie die Geschwindigkeit der Tröpfchen, die durch Husten, Niesen oder Sprechen entstehen, reduzieren können. Eine solche Schutzwirkung ist bisher nicht wissenschaftlich belegt (siehe auch die Hinweise des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoi…).
Bei Personen, die an einer akuten Atemwegsinfektion erkrankt sind, kann das Tragen eines MNS oder einer Behelfsmaske durch diese Person dazu beitragen, das Risiko einer Ansteckung anderer Personen zu verringern.
Nicht jeder, der mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert ist, bemerkt das auch. In der Regel sind Betroffene bereits mit sehr leichten Symptomen ansteckend. Manche Infizierte erkranken gar nicht (asymptomatische Infektion), könnten den Erreger aber trotzdem ausscheiden. In diesen Fällen könnte das Tragen von Behelfsmasken durch Personen, die öffentliche Räume betreten, in denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, z.B. ÖPNV, Lebensmittelgeschäften oder auch ggf. am Arbeitsplatz, dazu beitragen, die Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 einzudämmen. Darüber hinaus könnten Behelfsmasken das Bewusstsein für „physical distancing“ (Abstandhalten) und gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen.
Für die optimale Wirksamkeit ist es wichtig, dass ein MNS oder die Behelfsmaske korrekt sitzt (d.h. eng anliegend getragen wird), bei Durchfeuchtung gewechselt wird, und dass während des Tragens keine (auch keine unbewussten) Manipulationen mit den Händen daran vorgenommen werden.
Auf keinen Fall sollte das Tragen eines MNS oder einer Behelfsmaske dazu führen, dass Abstandsregeln nicht mehr eingehalten oder Husten- und Niesregeln bzw. die Händehygiene nicht mehr umgesetzt werden.
Hinweise zur Handhabung und Pflege von Behelfsmasken gibt das BfArM auf seiner Internetseite (siehe vorab genannten Link).
Nicht zu verwechseln mit einfachem Mund-Nasen-Schutz bzw. Behelfsmasken sind der mehrlagige medizinische (chirurgische) Mund-Nasen-Schutz oder medizinische Atemschutzmasken, z.B. FFP-Masken. Diese sind für den Schutz von medizinischem und pflegerischem Personal essentiell und müssen dieser Gruppe vorbehalten bleiben. Der Schutz von Fachpersonal ist von gesamtgesellschaftlichem Interesse.
Unter
www.zusammengegencorona.de/ finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Mit freundlichen Grüßen