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Sinnfreies abmähen

Warum arbeiten Bauhöfe in Städten und. Gemeinden immer noch so als gebe es kein Artensterben( RASENMÄHER MASSAKER)!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
Harald Kötz
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Dessau-Rosslau - Amt für Umwelt- und Naturschutz Details
Von
Harald Kötz
Betreff
Sinnfreies abmähen [#185009]
Datum
21. April 2020 11:20
An
Dessau-Rosslau - Amt für Umwelt- und Naturschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum arbeiten Bauhöfe in Städten und. Gemeinden immer noch so als gebe es kein Artensterben( RASENMÄHER MASSAKER)!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Harald Kötz Anfragenr: 185009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185009 Postanschrift Harald Kötz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Harald Kötz

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Dessau-Rosslau - Amt für Umwelt- und Naturschutz
Rückantwort gemäß Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA über das Portal fragdenstaat Sehr geehrter Herr Kötz,…
Von
Dessau-Rosslau - Amt für Umwelt- und Naturschutz
Betreff
Rückantwort gemäß Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA über das Portal fragdenstaat
Datum
22. April 2020 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kötz, Sie haben über das Internetportal "fragdenstaat" nachfolgende Anfrage gesendet: Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum arbeiten Bauhöfe in Städten und. Gemeinden immer noch so als gebe es kein Artensterben( RASENMÄHER MASSAKER)! Ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich Ihnen mit Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen (IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA) keine Unterlagen oder Informationen zu Ihrer Anfrage übersenden kann. Das Amt für Umwelt und Naturschutz führt selbst keine Maßnahmen der Grünflächenpflege oder Flächenunterhaltung innerhalb der Stadt Dessau-Roßlau aus. Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, auf die vergleichsweise unbestimmte Anfrage eine Rückinformation geben zu können. Weiterhin geben Sie Ihren Wohnort mit Zahna (Elster) an. Aus der Anfrage ist nicht zu erkennen, auf welche Flächenbereiche innerhalb der Stadt Dessau-Roßlau sich Ihre Anfrage tatsächlich bezieht. Nur für den Stadtkreis Dessau-Roßlau gilt der Zuständigkeitsbereichs des Amtes für Umwelt und Naturschutz der Stadt Dessau-Roßlau. Ich bitte Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an die jeweiligen kommunalen Bewirtschaftungsbetriebe, die Grünflächenunterhaltung betreiben, zu wenden. Da Sie selbst in Ihrer Anfrage die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausgeschlossen haben, erfolgt von meiner Seite keine Weitersendung der Anfrage an weitere behördliche Institutionen. Ergänzend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass seitens des Amtes für Umwelt und Naturschutz der Stadt Dessau-Roßlau unter Berücksichtigung von artenschutzfachlichen Fragestellungen die Bewirtschaftung von naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbereichen erfolgt. Beispielhaft sind dabei zu nennen: * FND Sommerwiese * NDF Lorkwiese * FND Neue Teichwiese * FND Hinterteichwiese * FND Raumer Wiese * NDF Diederings Fichten Weiterhin begleitet die Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau ein Beispielprojekt innerhalb der Stadt, in dem brachliegende Grünflächen sowie im Rahmen des Stadtumbaus freigestellte Areale unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten sowie der Berücksichtigung der Anforderungen des angrenzenden Wohnumfeldes gepflegt werden. Das Beispielprojekt "Städte wagen Wildnis" dient dazu, der städtischen Natur auf Flächen wieder mehr Raum gegeben. Nicht alle Flächen sollen zu Wildnis werden: Während sich in der Nähe der bewohnten Stadt artenreiche Wiesen entwickeln, bleiben Flächen, aus denen sich der Mensch zurückzieht, weitestgehend sich selbst überlassen. Hier laufen natürliche Prozesse eigendynamisch ab und bringen Wildnis hervor. Was entsteht, ist eine neue, ungewöhnliche Stadtlandschaft. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: https://www.staedte-wagen-wildnis.de/wilde-staedte/dessau-rosslau.html Mit freundlichen Grüßen