Sirenen Warnsysteme im Kreis Bad Dürkheim

Auflistung der Sirenenwarnsysteme im Kreis Bad Dürkheim nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr).

Hat der Landrat des Landkreis Bad Dürkheim als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Kreisverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben?

Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden?

An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)?

Sollten der Kreisverwaltung diese Informationen nicht vorliegen, bitte ich darum diese im eigenen Interesse schnellstmöglich zusammen zu stellen und sodann zu veröffentlichen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflistung der Sirenenwa…
An Kreisverwaltung Bad Dürkheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sirenen Warnsysteme im Kreis Bad Dürkheim [#226603]
Datum
11. August 2021 11:33
An
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung der Sirenenwarnsysteme im Kreis Bad Dürkheim nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr). Hat der Landrat des Landkreis Bad Dürkheim als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Kreisverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben? Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden? An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)? Sollten der Kreisverwaltung diese Informationen nicht vorliegen, bitte ich darum diese im eigenen Interesse schnellstmöglich zusammen zu stellen und sodann zu veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226603/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Ihre Anfrage Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Erhalt Ihrer Anfrage und haben diese zur weiteren Bearbeitu…
Von
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
12. August 2021 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Erhalt Ihrer Anfrage und haben diese zur weiteren Bearbeitung übernommen. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Ihre Anfrage Sehr Antragsteller/in das Landestransparenzgesetz (LTranspG) regelt den Informationszugang zu amtlic…
Von
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
6. September 2021 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in das Landestransparenzgesetz (LTranspG) regelt den Informationszugang zu amtlichen Informationen. Amtliche Informationen sind gem. § 5 Abs. 2 LTranspG alle dienstlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Voraussetzung ist jedoch, dass die transparenzpflichtige Stelle über die Information verfügt oder wenn diese für sie bereitgehalten werden. Ein Bereithalten liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person, die selbst nicht transparenzpflichtige Stelle ist, Informationen für eine transparenzpflichtige Stelle aufbewahrt, auf die diese Stelle einen Übermittlungsanspruch hat (§ 4 Abs. 2 LTranspG). Eine generelle Informationsbeschaffungspflicht der transparenzpflichtigen Stelle ergibt sich hieraus nicht. 1. Auflistung der Sirenenwarnsysteme im Kreis Bad Dürkheim nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr). Antwort: Eine Auflistung der Sirenenwarnsysteme nach Standort und Sirenentyp ist uns nicht möglich, da dies in der Zuständigkeit der Städte, Verbandsgemeinden und der Gemeinde Haßloch liegt. Uns liegen hierzu folgende Informationen vor: Aufgabenträger Anzahl der Sirenen Stadt Bad Dürkheim 9 Gemeinde Haßloch 8 Verbandsgemeinde Lambrecht 8 Verbandsgemeinde Leiningerland 26 2. Hat der Landrat des Landkreis Bad Dürkheim als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme? Antwort: Dies ist keine amtliche Information i.S.d. LTranspG, eine Beantwortung unterbleibt daher. 3. Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben? Antwort: Diese Information liegt uns nicht vor. 4. Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Kreisverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)? Antwort: Zentral über die Kreisverwaltung können keine Sirenenwarnsysteme ausgelöst werden. Weitere Information liegt uns nicht vor. 5. Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben? Antwort: Diese Information liegt uns nicht vor. 6. Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden? Antwort: Diese Information liegt uns nicht vor. 7. An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)? Antwort: Diese Information liegt uns nicht vor. Mit freundlichen Grüßen