Sirenenförderung des Bundes- Verteilung der Mittel über die Länder

In der Pressemitteilung vom 6.10. wurde mitgeteilt das im Land Baden-Württemberg mehr als 11 Millionen Euro für den Aufbau von Sirenenwarnanlagen zur Verfügung stehen. Antragsfrist für das Förderprogramm war der 12.11.2021.
Bitte erteilen Sie Auskunft über die berücksichtigten Projekte des Förderprogrammes, gegliedert nach Regierungsbezirk, Landkreis und Gemeinde.

Ergebnis der Anfrage

Fördermittelliste für Baden-Württemberg vollständig.

Liste über bereits abgerufene Mittel noch nicht vorhanden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Dezember 2021
  • Frist
    27. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Pressem…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sirenenförderung des Bundes- Verteilung der Mittel über die Länder [#236079]
Datum
22. Dezember 2021 11:43
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Pressemitteilung vom 6.10. wurde mitgeteilt das im Land Baden-Württemberg mehr als 11 Millionen Euro für den Aufbau von Sirenenwarnanlagen zur Verfügung stehen. Antragsfrist für das Förderprogramm war der 12.11.2021. Bitte erteilen Sie Auskunft über die berücksichtigten Projekte des Förderprogrammes, gegliedert nach Regierungsbezirk, Landkreis und Gemeinde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236079/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 22. Dezember 2021 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Ste…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Sirenenförderung des Bundes- Verteilung der Mittel über die Länder [#236079]
Datum
23. Dezember 2021 09:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 22. Dezember 2021 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Freundliche Grüße
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Dezember 2021. Für die Sirenenförderung stellt der Bu…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Sirenenförderung des Bundes- Verteilung der Mittel über die Länder [#236079]
Datum
24. Januar 2022 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Dezember 2021. Für die Sirenenförderung stellt der Bund den Kommunen in Baden-Württemberg rund 11,2 Millionen Euro aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket 2020 bis 2022 zur Verfügung. Hiervon konnten im Haushaltsjahr 2021 in einer ersten Fördertranche zunächst Fördermittel in Höhe von rund 5,47 Millionen Euro von den Regierungspräsidien an die Kommunen bewilligt werden. In der Anlage erhalten Sie eine Übersicht über die bei der ersten Fördertranche berücksichtigten Kommunen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte lassen Sie mir die noch folgende Informationen zukommen: - Übersicht über di…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sirenenförderung des Bundes- Verteilung der Mittel über die Länder [#236079]
Datum
22. August 2022 12:39
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte lassen Sie mir die noch folgende Informationen zukommen: - Übersicht über die Verteilung der kompletten Fördermittel (also 1. und 2. Tranche) - Welcher Anteil der Mittel ist mittlerweile abgerufen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 236079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236079/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. August 2022. Eine Übersicht über di…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Sirenenförderung des Bundes- Verteilung der Mittel über die Länder [#236079]
Datum
7. September 2022 17:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. August 2022. Eine Übersicht über die in der ersten und zweiten Tranche bewilligten Fördermittel finden Sie in der Anlage der Stellungnahme unseres Hauses zur Landtagsdrucksache 17 / 2017 vom 25. Februar 2022: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/2000/17_2017_D.pdf Die Zuwendungen an einen Zuwendungsempfänger werden erst nach Vorlage und Prüfung seiner Verwendungsnachweise zu den ihm bewilligten Maßnahmen von der Bewilligungsstelle ausgezahlt. Mit Blick auf die zwischenzeitlich vom Land verlängerten Fristen zur Vorlage der Verwendungsnachweise bis zum 30. September 2023, hat nach unserem Kenntnisstand bisher keine Auszahlung von Zuwendungen stattgefunden. Mit freundlichen Grüßen