Sirenennetz der Stadt Essen

- Pläne für das Sirenennetz der Stadt Essen
-Datum für fertigstellung des Sirenennetz
- Auskunft über regelmäßige Sirenenerprobungen (z.B der Warntag)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juli 2019
  • Frist
    7. August 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sirenennetz der Stadt Essen [#154324]
Datum
5. Juli 2019 09:50
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Pläne für das Sirenennetz der Stadt Essen -Datum für fertigstellung des Sirenennetz - Auskunft über regelmäßige Sirenenerprobungen (z.B der Warntag)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Essen
Dies ist eine automatische Information des Amtes für Zentralen Service, Zentrale Poststelle. Wir haben Ihre Nachr…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Automatische Antwort: Sirenennetz der Stadt Essen [#154324]
Datum
5. Juli 2019 09:50
Status
Warte auf Antwort
Dies ist eine automatische Information des Amtes für Zentralen Service, Zentrale Poststelle. Wir haben Ihre Nachricht erhalten und an die zuständige Stelle weitergeleitet. Hinweis: Sollten Sie mit Ihrer E-Mail gegen einen Ihnen zugegangenen Bescheid Widerspruch einlegen wollen, beachten Sie bitte, dass das Schriftformerfordernis gewahrt sein muss. Dazu ist Ihre E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Artikel 3 Nr. 12 eIDAS-Verordnung zu versehen. Alternativ besteht die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation über De-Mail gemäß § 3a VwVfG NW. Um hier ein Schriftformerfordernis zu erfüllen, muss die De-Mail absenderbestätigt versandt werden. Die zentrale De-Mail-Adresse der Stadt Essen lautet <<E-Mail-Adresse>> . Ohne diese Voraussetzungen ist ein Widerspruch auf elektronischem Wege unzulässig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Sirenennetz der Stadt Essen“ vom 05.07.2019 (#15…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Sirenennetz der Stadt Essen [#154324]
Datum
7. August 2019 18:56
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Sirenennetz der Stadt Essen“ vom 05.07.2019 (#154324) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Essen
Anfragenr: 154324 Sehr geehrteAntragsteller/in eine Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang Auskünfte zu …
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Anfragenr: 154324
Datum
12. August 2019 14:43
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
7,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in eine Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang Auskünfte zu Ihrer Anfrage erteilt werden, wird gerade durch unsere Aufsichtsbehörde herbeigeführt. Insofern muss ich um Geduld bitten. Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Sirenennetz der Stadt Essen" vom 05.07.2019 (#154324) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr: 154324 [#154324] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Sirenennetz der …
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 154324 [#154324]
Datum
5. September 2019 20:19
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Sirenennetz der Stadt Essen“ vom 05.07.2019 (#154324) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Essen
AW: Anfragenr: 154324 [#154324] Sehr geehrteAntragsteller/in unter Berücksichtigung des § 4 Abs. 1 und § 6 Satz …
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Anfragenr: 154324 [#154324]
Datum
12. September 2019 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Berücksichtigung des § 4 Abs. 1 und § 6 Satz a des IFG NRW in der Fassung vom 27.11.2001 wird Ihre Informationsfreiheitsanfrage "Sirenennetz der Stadt Essen" nicht beantwortet. Mit freundlichen Grüßen