Sirnauer Straße: Verkehrsberuhigter Bereich

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist die Sirnauer Straße im Bereich vom oberen Metzgerbach über die Kasernenstraße bis zu Neckarstraße ein verkehrsberuhigter Bereich?
Vom oberen Metzgerbach kommend ist ein entsprechendes Schild angebracht. Aus der Neckarstraße kommend fehlt das Schild meines Erachtens.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2020
  • Frist
    17. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ist die Sirnauer Straße im Bereich vom oberen Metzger…
An Stadt Esslingen am Neckar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sirnauer Straße: Verkehrsberuhigter Bereich [#174442]
Datum
18. Januar 2020 14:08
An
Stadt Esslingen am Neckar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ist die Sirnauer Straße im Bereich vom oberen Metzgerbach über die Kasernenstraße bis zu Neckarstraße ein verkehrsberuhigter Bereich? Vom oberen Metzgerbach kommend ist ein entsprechendes Schild angebracht. Aus der Neckarstraße kommend fehlt das Schild meines Erachtens. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174442 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Esslingen am Neckar
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage erhalten und dem zuständigen Fachamt zur direkten Beantwortu…
Von
Stadt Esslingen am Neckar
Betreff
WG: Sirnauer Straße: Verkehrsberuhigter Bereich [#174442] - Eingangsbestätigung
Datum
23. Januar 2020 09:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage erhalten und dem zuständigen Fachamt zur direkten Beantwortung weitergeleitet. Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Esslingen am Neckar
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie ein Foto von der Einmündung der Sirnauer Straße aus Richtung der…
Von
Stadt Esslingen am Neckar
Betreff
WG: Sirnauer Straße: Verkehrsberuhigter Bereich [#174442]
Datum
14. Februar 2020 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Sirnauer_Neckarstrae.JPG
137,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie ein Foto von der Einmündung der Sirnauer Straße aus Richtung der Neckarstraße. Das Verkehrszeichen Nr. 325 ist auch aus dieser Fahrtrichtung vorhanden und daher bereits ab dieser Einmündung ein ausgewiesener Verkehrsberuhigter Bereich. Mit freundlichen Grüßen