Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Situation im Schulamt für die Stadt Bielefeld

-die Anzahl der Mitarbeiter des Schulamt für die Stadt Bielefeld

-die Auslastung der Mitarbeiter

-die Aufgabenfelder des Schulamt für die Stadt Bielefeld

-die Situation der Mitarbeitersuche des Schulamtes für die Stadt Bielefeld

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2016
  • Frist
    26. Februar 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie…
An Schulamt für die Stadt Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Situation im Schulamt für die Stadt Bielefeld [#12682]
Datum
24. Januar 2016 02:22
An
Schulamt für die Stadt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-die Anzahl der Mitarbeiter des Schulamt für die Stadt Bielefeld -die Auslastung der Mitarbeiter -die Aufgabenfelder des Schulamt für die Stadt Bielefeld -die Situation der Mitarbeitersuche des Schulamtes für die Stadt Bielefeld
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Schulamt für die Stadt Bielefeld
Sehr geehrtAntragsteller/in ich kann Ihnen hierzu nur eine Antwort aus Sicht des verwaltungsfachlichen Teils des …
Von
Schulamt für die Stadt Bielefeld
Betreff
AW: Situation im Schulamt für die Stadt Bielefeld [#12682]
Datum
25. Januar 2016 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich kann Ihnen hierzu nur eine Antwort aus Sicht des verwaltungsfachlichen Teils des Schulamtes für die Stadt Bielefeld geben. Einzelheiten zu Aufgaben und Anzahl der Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Schulamtes für die Stadt Bielefeld finden Sie auf unserer Homepage www.inklusion-schule-bielefeld.de und dort unter "Service". Die Auslastung meiner Mitarbeiter entspricht der von der Stadt Bielefeld erstellten Arbeitsplatzbeschreibung. Da die Geschäftsstelle des Schulamtes ein Teil der städt. Verwaltung ist, wird das Team bei personellen Vakanzen vom Personalamt der Stadt Bielefeld mit Personal versorgt. Eine gesonderte Personalakquise erfolgt nicht. Mit freundlichem Gruß <<E-Mail-Adresse>> Zentrale E-Mail-Adresse und Fax-Nr. des Schulamtes <<E-Mail-Adresse>> Fax Schulamt 0521 / 51 - 66 46 Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.inklusion-schule-bielefeld.de! - Ab sofort gibt`s die Internetseite auch als App für Smartphone und Tablet -
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.