Sitzung Rechnungsprüfungsausschuss 17.6.2021

- Die Tagesordnung, Verwaltungsvorlagen, Folien/Präsentationen und die Beschlüsse zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss vom Do, 17.06.2021 17:00 Uhr

=> Ich bitte um elektronische Beantwortung und elektronischen Informationszugang
=> Weiter bitte ich um Beachtung des Urteils des Oberverwaltungsgericht NRW, 8 A 1642/05 - demnach sind die beantragten Unterlagen nicht durch den Ausschluss der Öffentlichkeit (§ 48 GO NRW) gesperrt. Dazu vor allem Rn. 62 ff. des Urteils.

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2006/8_A_1642_05urteil20060517.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sitzung Rechnungsprüfungsausschuss 17.6.2021 [#226999]
Datum
18. August 2021 14:05
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Tagesordnung, Verwaltungsvorlagen, Folien/Präsentationen und die Beschlüsse zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss vom Do, 17.06.2021 17:00 Uhr => Ich bitte um elektronische Beantwortung und elektronischen Informationszugang => Weiter bitte ich um Beachtung des Urteils des Oberverwaltungsgericht NRW, 8 A 1642/05 - demnach sind die beantragten Unterlagen nicht durch den Ausschluss der Öffentlichkeit (§ 48 GO NRW) gesperrt. Dazu vor allem Rn. 62 ff. des Urteils. https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2006/8_A_1642_05urteil20060517.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226999/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Kommunalverwaltung Paderborn
Ihr Antrag nach dem IFG vom 18.08.2021 (#226999) Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 18.08.2021 haben Sie einen …
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG vom 18.08.2021 (#226999)
Datum
24. August 2021 12:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 18.08.2021 haben Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW an die Stadt Paderborn gerichtet und darum gebeten, Ihnen die Tagesordnung, die Verwaltungsvorlagen, Folien/Präsentationen und die Beschlüsse zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 17.06.2021 zuzusenden. Des Weiteren beantragen Sie gem. § 2 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz (VerwGebO IFG) NRW von einer Gebührenerhebung abzusehen und begründen dies mit der Billigkeit und insbesondere damit, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll. Sämtliche Unterlagen sind im Ratsinformationssystem der Stadt Paderborn hinterlegt und verfügbar. Da die in der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegten und durch die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Paderborn ergänzten Aufgaben und Verfahrensweisen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes sich zum Teil vom Procedere in den anderen politischen Gremien unterscheiden, möchte ich Ihnen hierzu gerne vorab einige Erläuterungen geben. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich zur Durchführung seiner Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes. Das Rechnungsprüfungsamt erstellt über die durchgeführten Prüfungen Berichte bzw. Prüfvermerke und unterrichtet den Rechnungsprüfungsausschuss in seinen Sitzungen über die Prüfungsergebnisse aus den Berichten und Vermerken. Bei den Berichten handelt es sich um teilweise umfangreiche Informationstexte für den Ausschuss und nicht um Verwaltungs- bzw. Beschlussvorlagen im herkömmlichen Sinn. Es erfolgt in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses deshalb keine Beschlussfassung über die Berichte bzw. deren Inhalte. Vor einer Herausgabe der von Ihnen beantragten Unterlagen ist zu prüfen, ob einer der gesetzlichen Ablehnungsgründe der §§ 6 – 9 IFG NRW vorliegt und demnach Informationen nicht bzw. nur teilweise herausgegeben werden dürfen. Die Einladung einschließlich der Tagesordnung zu der in Rede stehenden Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses, die hierbei gefassten Beschlüsse sowie die einzige Präsentation können Ihnen nach einer ersten summarischen Prüfung ohne erheblichen Verwaltungsaufwand zur Verfügung gestellt werden. Die zum Teil umfangreichen Berichte hingegen enthalten auch Informationen, die unter die vorgenannten Ausnahmetatbestände fallen. Daher ist eine eingehende Sichtung dieser Dokumente erforderlich, um notwendige Schwärzungen vorzunehmen. Hierfür ist von einem überschlägig geschätzten Arbeitsaufwand von etwa zweieinhalb Stunden auszugehen. Nach § 11 IFG NRW sind für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Gebühren zu erheben. Diese bemessen sich nach der VerwGebO IFG NRW unter Beachtung des Runderlasses des Ministeriums des Innern – 14-36.08.06 – vom 17.04.2018 mit den dort genannten Richtwerten zu den mitarbeiterspezifischen Stundenverrechnungssätzen (s Anlage). Nach § 2 der VerwGebO IFG NRW kann auf Antrag von der Erhebung von Gebühren insoweit abgesehen werden, als dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten geboten erscheint. Wie bereits eingangs dargelegt, begründen Sie Ihren diesbezüglichen Antrag insbesondere damit, dass die Informationen in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollen. Dies stellt jedoch keine soziale Härte oder eine vergleichbare Billigkeit im Sinne von § 2 dar, so dass eine Ermäßigung bzw. Befreiung auf Grundlage dieser Vorschrift nicht möglich ist. Gem. Ziffer 1.3.2 des Gebührentarifs zur VerwGebO IFG NRW kann für die Bereitstellung von amtlichen Informationen mit umfangreichem Vorbereitungsaufwand eine Gebühr zwischen 10 € und 500 € erhoben werden. Nach meinen obigen Ausführungen sehe ich diesen Gebührentarif als einschlägig an. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass eine konkrete Gebührenfestsetzung erst dann möglich sein wird, wenn die in Rede stehenden Arbeiten durchgeführt worden sind und im Detail feststeht, in welchem Umfang dadurch Verwaltungsaufwand tatsächlich verursacht wurde. Zudem sind in diesem Zusammenhang die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der amtlichen Informationen sowie auf Antrag Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (§ 9 Gebührengesetz NRW). Insofern ist zu prüfen, ob die festzusetzende Gebühr ggfs. zu ermäßigen ist. Bevor hier etwaige gebührenrelevante Amtshandlungen veranlasst werden, bitte ich um Rückmeldung, ob Sie Ihren o.g. Antrag in vollem Umfang aufrechterhalten wollen. Sollte dies der Fall sein, können Sie mir in diesem Zusammenhang selbstverständlich gerne ebenfalls mitteilen, ob bei Ihnen relevante Gebührenermäßigungstatbestände vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 18.08.2021 (#226999) [#226999] Sehr << Anrede >> ich danke zunächst f…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 18.08.2021 (#226999) [#226999]
Datum
24. August 2021 13:15
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke zunächst für die ausführlichen Anmerkungen. Wenn ich Sie richtig verstehe, dann können Sie die Präsentation, TO und Beschlüsse im Rahmen einer einfachen schriftlichen Antwort gebührenfrei zur Verfügung stellen? Falls dem so ist, beschränke ich meinen Antrag auf diese Unterlagen. Ich würde gerne anregen, diese Unterlagen im RIS der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, statt diese mir als Einzelperson zuzusenden. Diese Entscheidung liegt natürlich letztlich bei der Stadt Paderborn - ich halte sie aber für die Richtige, um das Verwaltungshandeln transparenter zu gestalten ohne einen großen Mehraufwand zu erzeugen. In diesem Fall ist mein Antrag natürlich auch hinfällig, da die Informationen in frei zugänglichen Quellen verfügbar wären. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226999/
Kommunalverwaltung Paderborn
Ihr Antrag nach dem IFG vom 18.08.2021 (#226999) Sehr Antragsteller/in auf Ihre gestrige Zuschrift in obiger Ange…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG vom 18.08.2021 (#226999)
Datum
25. August 2021 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre gestrige Zuschrift in obiger Angelegenheit übersende ich Ihnen wunschgemäß folgende Unterlagen zu der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 17.06.2021: - Einladung vom 09.06.2021 einschließlich der Tagesordnung - Sitzungsvorlage-Nr. 0245/21 zu TOP 2 - Niederschriften zu TOP 1 - 3 - Präsentation Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Niederschrift zu TOP 1 unter anderem personenbezogene Informationen über Mitarbeiterinnen des Rechnungsprüfungsamtes enthält, die nur nach Maßgabe von § 9 IFG NRW herausgegeben werden dürfen. Unter rechtlicher Würdigung der von Ihnen in Ihrem Antrag gemachten Angaben kann ich jedoch keinen der in der vorgenannten Vorschrift aufgeführten gesetzlichen Ausnahmetatbestände für die Übermittlung dieser beiden personenbezogenen Daten als erfüllt ansehen, so dass ein Name und eine Angabe zum persönlichen Beschäftigungsumfang unkenntlich gemacht werden mussten. Für die Bereitstellung der anhängenden Unterlagen werden gem. § 11 IFG NRW in Verbindung mit der VerwGebO IFG NRW Gebühren nicht erhoben. Abschließend möchte ich noch auf Ihre Anregung eingehen, die in Rede stehenden Dokumente im Ratsinfomationssystem der Stadt Paderborn für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die AfD-Fraktion hat zu diesem Themenkomplex vor kurzem einen Antrag in den Rat eingebracht, die Öffentlichkeit zu den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses in den Tagesordnungspunkten zuzulassen, in denen die unabdingbare Notwendigkeit zur Vertraulichkeit nicht gegeben ist. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Rates am 29.06.2021 beraten und mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen abgelehnt. Aufgrund dieser politischen Grundsatzentscheidung wird das jetzige Procedere, das seit vielen Jahren in der (im Internet frei zugänglichen) Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Paderborn und seine Ausschüsse (s. § 10 Ziff. 2 Buchstabe f) festgelegt ist, auch künftig beibehalten. Den entsprechenden Auszug aus der Niederschrift zu dieser Sitzung habe ich Ihnen der Einfachheit halber ebenfalls als Anlage beigefügt. Unter Berücksichtigung der aktuellen politischen Beschlusslage wird es deshalb auch in Zukunft nur möglich sein, Anträge auf Herausgabe von Informationen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss nach dem IFG im Einzelfall zu prüfen und darüber im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zu entscheiden. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 18.08.2021 (#226999) [#226999] Sehr << Anrede >> ich danke für den do…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 18.08.2021 (#226999) [#226999]
Datum
25. August 2021 10:19
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke für den doch recht umfangreichen Informationszugang! Der Antrag der AfD-Fraktion ist mir bekannt. Die Ausführungen der Verwaltung dazu sind mehr als verständlich. Die AfD wollte "die Öffentlichkeit zu den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses in den Tagesordnungspunkten zulassen in denen die unabdingbare Notwendigkeit zur Vertraulichkeit nicht gegeben ist". Somit wollte die AfD also den Zugang vor allem zu den Beratungen eröffnen. Auch die Beratung einer NÖ-Niederschrift in öffentlicher Sitzung wäre wenig zielführend, wie treffend ausgeführt wurde. Die Bekanntgabe der Tagesordnungen im RIS sind jedoch ein völlig anderer Sachverhalt. Einerseits könnte man dabei die Niederschriften/Prüfberichte außen vor lassen - denn die Nichtöffentlichkeit dient ja vor allem den Schutz der Beratungen sowie möglichen Geschäftsgeheimnissen. Ein möglicher Prüf-Mehraufwand wäre ja ausschließlich bei diesen Unterlagen anzusiedeln. Vor diesem Hintergrund wären Tagesordnungen meines Erachtens ein extrem einfaches Mittel um etwas mehr Transparenz zu erzeugen, und dass ohne einen nennenswerten Mehraufwand. Möglicherweise kann die Stadtverwaltung dies ja auch beschließen lassen, falls man dennoch Bedenken im Bezug auf die aktuelle Beschlusslage hat. Den Bezug zum AfD-Antrag sehe ich jedoch nicht, da die AfD beantragte die Öffentlichkeit zu (Teilen) des RPA zuzulassen. Ich rege nur an, die TOs im RIS einzustellen. Diese ist auch nicht durch die Nichtöffentlichkeit, die die GO des Rats für Angelegenheiten des RPA fordert, geschützt. So sind mir einige Städte bekannt, die für sämtliche (auch NÖ-Sitzungen) zumindest die TOs ins RIS stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226999/
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 18.08.2021 (#226999) [#226999] Sehr Antragsteller/in in Ihrer letzten Mail vom 25…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 18.08.2021 (#226999) [#226999]
Datum
6. September 2021 14:24
Status
Sehr Antragsteller/in in Ihrer letzten Mail vom 25.08.2021 hatten Sie angeregt, künftig aus Transparenzgründen die Tagesordnungen unter Einbeziehung der für den nichtöffentlichen Teil der Sitzungen vorgesehenen Tagesordnungspunkte in das Ratsinformationssystem der Stadt Paderborn einzustellen. Ich habe Ihre Anregung an das Büro für Ratsangelegenheiten weitergeleitet und möchte Ihnen gerne die Rückmeldung geben, dass ich von dort heute die Information erhalten habe, dass in Bezug auf eine Lösung zur Veröffentlichung der Betreffzeilen nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte der Rats- und Ausschusssitzungen bei der Stadt Paderborn noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: NÖ Tagesordnungen [#226999] Sehr << Anrede >> ich danke für die Rückmeldung. M.E. dürften nur per…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: NÖ Tagesordnungen [#226999]
Datum
6. September 2021 14:33
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke für die Rückmeldung. M.E. dürften nur personenbezogene Daten (natürlicher (!) Personen) in den Betreffzeilen ein Problem darstellen. Mich würde es aber wundern, wenn solche Daten sich überhaupt in Betreffzeilen der TOs wiederfänden. Als Beispiel hier die Einladung zur Ratssitzung der Stadt Bad Driburg (Teil B beachten) https://bad-driburg.rim.gkdpb.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZS0IQ0bZ6yBNS_ZFYm8O8w6ck_daPyYmFdW6DmfIH0Zq/Oeffentliche_Einladung_Stadtrat_06.09.2021.pdf Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226999/