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Sitzungen der Expertenkommission

1) vollständige Teilnehmerlisten (einschließlich etwaiger Gäste, Zuschauer, persönlicher oder Geschäftsstellen-Mitarbeiter oder sonstiger Anwesender) zu den Sitzungen vom 16.05.2019 sowie 25.06.2019.
2) Einladungsschreiben zu diesen Sitzungen.
3) Tagesordnungen zu diesen Sitzungen.
4) etwaige Tischvorlagen oder Vorbereitungsunterlagen zu diesen Sitzungen.

Ergebnis der Anfrage

Offenbar einer Geisterkommission, die keiner Gesetzgebung unterliegen soll. Nunja...

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. August 2019
  • Frist
    3. September 2019
  • 0 Follower:innen
Unabhängige Expertenkommission Fracking
Kein Nachrichtentext
Von
Unabhängige Expertenkommission Fracking
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) vollständige Tei…
An Unabhängige Expertenkommission Fracking Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sitzungen der Expertenkommission [#162193]
Datum
1. August 2019 09:46
An
Unabhängige Expertenkommission Fracking
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) vollständige Teilnehmerlisten (einschließlich etwaiger Gäste, Zuschauer, persönlicher oder Geschäftsstellen-Mitarbeiter oder sonstiger Anwesender) zu den Sitzungen vom 16.05.2019 sowie 25.06.2019. 2) Einladungsschreiben zu diesen Sitzungen. 3) Tagesordnungen zu diesen Sitzungen. 4) etwaige Tischvorlagen oder Vorbereitungsunterlagen zu diesen Sitzungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Unabhängige Expertenkommission Fracking
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihnen wurde soeben eine Antwort an die bei uns von Ihnen am 22.07.2019 wortgleiche A…
Von
Unabhängige Expertenkommission Fracking
Betreff
AW: Sitzungen der Expertenkommission [#162193]
Datum
1. August 2019 16:33
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihnen wurde soeben eine Antwort an die bei uns von Ihnen am 22.07.2019 wortgleiche Anfrage an die dort angegebene E-Mail Adresse versendet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort. Allerdings bin ich es gemeinhin gewohn…
An Unabhängige Expertenkommission Fracking Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sitzungen der Expertenkommission [#162193]
Datum
4. August 2019 02:35
An
Unabhängige Expertenkommission Fracking
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort. Allerdings bin ich es gemeinhin gewohnt mit zumindest rudimentär identifizierbaren Gesprächspartnern zu kommunizieren. Leider vermag ich Ihrer Nachricht nicht einmal zweifelsfrei zu entnehmen, aus welcher Institution sie denn nun eigentlich stammt. So schließt die Nachricht einerseits mit "Expertenkommission Fracking" , andererseits wird offenbar das Mailingsystem des Projektträger Jülich genutzt. Schreibt dort ein Kommissionsmitglied, gegebenfalls sogar in Person der Vorsitzenden? Oder jemand in Wahrnehmung administrativer Aufgaben für die Kommission vom Projektträger Jülich? Oder einfach nur ein freundlicher Hinweis des FZ Jülich auf den gewünschten Kontaktweg zur Kommission? Ich bitte um Aufklärung hierüber. Ebenso bitte ich um Information, auf welche Anfrage sich Ihr Schreiben denn bezieht. Entgegen ihrer vermeintlichen Feststellung sind die Anfrage über das Web-Formular vom 22.07.2019 und die via Email über die FragDenStaat-Plattform vom 1.8.2019 keineswegs wortgleich sondern beziehen auf völlig verschiedene Inhalte. Während augenscheinlich in Reaktion auf letztere ein Hinweis über die FragDenStaat-Plattform auf eine direkt per Mail gesandte Antwort erfolgte, ist dieser wiederum der Text der Anfrage über das Webformular angehängt. Welche der beiden Anfrage soll denn nun damit beantwortet sein? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162193 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Unabhängige Expertenkommission Fracking
Sehr geehrteAntragsteller/in die Sitzungen der Expertenkommission sind nicht öffentlich. Unterlagen wie Teilnehmer…
Von
Unabhängige Expertenkommission Fracking
Betreff
AW: Sitzungen der Expertenkommission [#162193]
Datum
7. August 2019 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die Sitzungen der Expertenkommission sind nicht öffentlich. Unterlagen wie Teilnehmerlisten, Einladungsschreiben, Tischvorlagen und Tagesordnungen sind daher auch nicht öffentlich zugänglich zu machen, zumal die Expertenkommission Fracking keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (s.u,). Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) § 1 sowie das Umweltinformationsgesetz (UIG) §2 regeln die Informationsansprüche der Bürgerinnen und Bürger auf amtliche Informationen von Behörden. Die Expertenkommission Fracking wurde von der Bundesregierung eingesetzt und arbeitet unabhängig. Sie ist nimmt keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und ist somit keine Behörde im Sinne von § 1 Abs. 4 VwVfG. Bei den Informationen, die die Expertenkommission herausgibt, handelt es daher nicht um amtliche oder behördliche Informationen. Um dennoch alle wichtigen Informationen öffentlich zu machen, werden die Beschlussprotokolle von Sitzungen sowie Berichtsentwürfe bzw. Berichte auf der Webseite unter https://expkom-fracking-whg.de/bericht veröffentlicht. Die Geschäftsordnung finden Sie ebenfalls auf der Webseite https://expkom-fracking-whg.de/aufgaben. In den beiden kommenden Jahren 2020 und 2021 wird die Expertenkommission Fracking Erfahrungen zu unkonventionellem Fracking anderer Staaten auswerten bzw. Studien beauftragen, um den dortigen Stand von Wissenschaft und Technik dokumentieren zu können. Die Ergebnisse werden als Berichtsentwurf sowie im Nachgang als Bericht für die Bundesregierung auf der o.g. Webseite veröffentlicht. Damit stehen den Bürgerinnen und Bürgern die Informationen der Expertenkommission Fracking zur Verfügung. In Deutschland ist unkonventionelles Fracking verboten, Anträge auf Erprobungsmaßnahmen liegen derzeitig nicht vor, daher hat das Verbraucherinformationsgesetz – VIG § 4 hier keine Relevanz. Hinzu kommt, dass die Expertenkommission Fracking nicht zuständig ist für bergrechtliche Genehmigungsverfahren einschließlich der Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse. Sofern in der Zukunft Erprobungsmaßnahmen beantragt werden, wird die Expertenkommission Fracking diese lediglich bezüglich deren Eignung zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen zum Einsatz der hydraulischen Stimulation in unkonventionellen Erdgas-oder Erdöllagerstätten aus fachwissenschaftlicher Sicht bewerten und ggf. Begleitmaßnahmen vorschlagen. Mit freundlichen Grüßen

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Unabhängige Expertenkommission Fracking
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anfragen, die über das Kontaktformular der Webseite eingereicht werden, gehen be…
Von
Unabhängige Expertenkommission Fracking
Betreff
AW: Sitzungen der Expertenkommission [#162193]
Datum
7. August 2019 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die Anfragen, die über das Kontaktformular der Webseite eingereicht werden, gehen beim Projektträger Forschungszentrum Jülich ein, da die Webseite dort technisch und administrativ gepflegt wird. Die Anfragen werden von der Expertenkommission Fracking abgestimmt beantwortet. Die Anfrage vom 22.07.2019 wurde Ihnen am 01.08.2019 beantwortet. In unseren Antworten vom 01.08.2019 und 07.08.2019 haben wir noch darauf hingewiesen, dass die Expertenkommission Fracking keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt und damit vorbereitende Sitzungsunterlagen nicht zugänglich gemacht werden müssen. Beschlussprotokolle der Sitzungen finden Sie auf der Webseite. Mit besten Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

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